Prof. Dr. Claudia Kraft
In der Vorlesung wird nachgezeichnet, wie die Gleichheit der Geschlechter ins Grundgesetz kam, welche Gleichheit von den rechtsformulierenden AkteurInnen Ende der 1940er Jahre anvisiert wurde und wie sich Gleichheitsvorstellungen seitdem geändert haben. Der Text des Grundgesetzes (Artikel 3,2) fasst sich hier sehr kurz, aber hinter dieser Kürze verbargen und verbergen (nicht zuletzt auch nach dem Zusatz aus dem Jahr 1994) sich doch ausgesprochen diverse Vorstellungen von Gleichheit, Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung etc., die nicht zuletzt durch andere Artikel des Grundgesetztes (etwa Artikel 6) gerahmt werden. Das Verfassungsrecht ist somit einerseits normierend und auch wirklichkeitskonstituierend, wird aber zugleich immer auch von gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen transformiert. Die Vorlesung wird versuchen, Rechtssetzung, Rechtsauslegungen und gesellschaftlichen Wandel in Beziehung zu setzen und einen Ausblick auf künftige Variationen des Themas Gleichheit und Differenz zu geben.
Ort: AR-D 5105 (gelber Hörsaal), Adolf-Reichwein Campus
Veranstalter: Philosophische Fakultät, Universität Siegen