Martina Lörsch (Fachanwältin für Strafrecht, Bonn)
Wie begegnet das Recht Angriffen auf die sexuelle Selbstbestimmung? Nach einer breiten gesellschaftlichen Debatte wurde letztes Jahr das Sexualstrafrecht grundlegend reformiert. Sexuelle Handlungen gegen den Willen einer anderen Person und auch die sexuelle Belästigung sind damit strafbar geworden. Der Vortrag stellt dar, was durch die Reform konkret verändert wurde und welche Auswirkungen dies im konkreten Strafverfahren für die Betroffenen haben kann. Neben den strafrechtlichen Aspekten wird auch kurz auf sonstige rechtliche Möglichkeiten bei sexualisierter Gewalt eingegangen.
- Martina Lörsch, Juristin. Fachanwältin für Strafrecht in Bonn, spezialisiert auf die Vertretung von Menschen, die Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind. Für verschiedene Institutionen als Referentin tätig, u.a. in der Weiterbildung von Psychosozialen Prozessbegleiter*innen und von 2011 bis 2016 als Lehrbeauftragte am Institut für Soziales Recht der Technischen Hochschule Köln. Rechtspolitisch engagiert in der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes und bei Recht Würde Helfen Institut für Opferschutz im Strafverfahren, e.V.
Ort: AR-HB 02, Adolf-Reichwein Campus
Veranstalter: Gleichstellungsbüro der Universität Siegen, Universitätsverwaltung (Abteilung Sicherheit), AStA, wo*men, Frauen helfen Frauen e.V. Siegen