Prof. Herbert Landau (Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der Letztinterpret des Grundgesetzes (GG), unserer Verfassung. Diese wird als Erfolgsgeschichte betrachtet, wobei das GG am Anfang nur als Provisorium galt und mit dem Makel behaftet schien, nie in einer Volksabstimmung vom Volk gebilligt worden zu sein. Es ist gleichwohl ein Garant für Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stabilität geworden. Das GG ist Grundlage des sozialen Friedens und unseres Wohlstandes.
- Die Mütter und Väter des GG standen unter dem unmittelbaren Eindruck der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft und hatten das Scheitern der Weimarer Republik vor Augen. Die Schöpfer des GG stellten vielfältige Überlegungen an, wie die neue Ordnung, der demokratische Rechts- und Verfassungsstaat, abgesichert werden könnte. Hierauf beruht u.a. die durch Art. 1 Abs. 3 GG angeordnete
- Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte und Art. 1 Abs. 1 GG, "Die Würde des Menschen ist unantastbar".
- Auch die Entscheidung für eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit ist Ausdruck dieses Gedankens, das BVerfG sollte der Hüter der Verfassung sein, da der Reichspräsident in dieser Funktion versagt habe.
Ort: AR-D 5105 (gelber Hörsaal), Adolf-Reichwein Campus
Veranstalter: Philosophische Fakultät, Universität Siegen