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EuGh erklärt Privacy-Shield Verordnung für unzulässig

Der europäische Bundesgerichtshof hat am 16.07.2020 die Privacy-Shield-Verordnung, welche den Schutz personenbezogener Daten bei der Übertragung aus einem Mitgliedsstaat der europäischen Union in die USA regelt, für unzulässig erklärt. Somit sind Verträge mit Auftragsverarbeitern zu prüfen, die Ihren Sitz in den USA haben oder US-amerikanische Subunternehmen beauftragt haben.

Wir möchten Sie daher bitten, Verträge mit Auftragsverarbeitern zu sichten und im Falle einer Verarbeitung personenbezogener Daten bei einem Unternehmen in den USA, Kontakt mit uns aufzunehmen.Sie erreichen uns unter datenschutz@uni-siegen.de oder unter unserer Hotline -5500.

Wir werden die betreffenden Verträge prüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Hier finden Sie das Urteil des EuGh in ausfühlicher Form