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Annahme der Angemessenheitsbeschlüsse UK

Am 28.06.21 hat die Europäische Kommission die Angemessenheitsbeschlüsse für die Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Strafverfolgungsrichtlinie (LED), angenommen.

Mit der Anerkennung des angemessenen Datenschutzniveaus bedürfen Datenübermittlungen aus dem EWR an das Vereinigte Königreich, im Rahmen des Anwendungsbereichs der Beschlüsse, keiner besonderen Genehmigung. Die Prüfung, ob die allgemeinen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung erfüllt sind, ist davon unabhängig erforderlich und vorzunehmen. Datenschützer*innen sowie dass EU-Parlament sehen darin geich mehrere Probleme und äußerten Zweifel. Mehr dazu finden Sie auch  hier.