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Zulassungsvoraussetzungen

 

Die allgemein geltenden Voraussetzungenfinden Sie hier und hier

 

Studium ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Bauingenieurwesen)

Bewerber ohne Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife, die eine Ausbildung im Nicht-Bauhauptgewerbe absolviert haben,
müssen ihre studiengangbezogene fachliche Eignung gemäß § 5 der „Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der
Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung der Universität
Siegen vom 16.08.2006“ in einem Eignungsgespräch nachweisen, um die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Bauingenieur-
wesen zu erhalten.


Bei Studienbewerbern ohne Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife muss eine Prüfung der fachlichen Eignung nicht
erfolgen, wenn (gleichwertig zu einem Beruf aus dem Bau-Hauptgewerbe) das Berufskolleg mit dem Schwerpunkt „Bau“
absolviert wurde.

 

 


 

 
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