Grundsätzliche Regelung bei PVL
Nachholtermine für PVL werden nur im bescheinigten Krankheitsfall angeboten.
Bei der Teilnahme an freiwilligen Exkursionen muss die Möglichkeit eines Nachholtermins frühzeitig im Vorfeld mit dem Lehrgebiet abgesprochen werden. In diesem Fall besteht nur die einmalige Möglichkeit zum Nachschreiben.