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Rücktritte/Krankmeldungen bei Prüfungen, PVLs etc.

 

Bitte beachten Sie  grundsätzlich die folgende Vorgehensweise:

1. LSF-Anmeldepflichtige Prüfungen
Der Rücktritt aus Krankheitsgründen ist per Rücktrittsformular (zu finden auf der Seite der Architektur unter Studierende/Prüfungsamt/Formalia) und beigefügter ärztlicher Original-Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit (Krankmeldung) dem Prüfungsamt innerhalb einer Woche zuzusenden (nur bei mündlichen Prüfungen der Master-Wahlmodule mit Info am gleichen Tag an das entsprechende Lehrgebiet).
Bei Präsentationen  (IP, Entwürfe) ist das Rücktrittsformular nur zu verwenden, wenn es sich um einen vollständigen Rücktritt von der Prüfung handelt. Im Fall einer Krankmeldung nur für den Abgabe-/Präsentationstag muss die ärztliche Bescheinigung dem Lehrgebiet am gleichen Tag per Mail eingescannt zu gesandt werden. Die Original-Bescheinigung ist dem Lehrgebiet innerhalb einer Woche einzureichen.
Für Klausuren (BA) und mündliche Prüfungen (MA-Pflichtmodule)  gibt es keine Nachholtermine. Die Prüfung wird erst wieder zum nächsten regulären Prüfungstermin angeboten

2. Nicht LSF-anmeldepflichtigen Abgaben/Übungen/Präsentationen etc.
Hier werden die Krankmeldungen ausschließlich in den jeweiligen Lehrgebieten abgegeben. Aus organisatorischen Gründen muss die Information per Mail am Übungs-, Abgabe- oder Präsentationstag erfolgen. Das Original der ärztlichen Bescheinigung muss dem Lehrgebiet innerhalb einer Woche zugestellt werden. Auf der Mail und auf dem Original-Attest sind jeweils der Name, die Matrikelnummer, die betreffende Abgabe/Übung/Präsentation und Tag zu vermerken. Die Abgabe einer Prüfungsleistung verlängert sich um die im Attest genannten Tage - es gibt jedoch Maximalbegrenzungen, die mit den Lehrgebieten abzuklären sind. 

Ärztliche Bescheinigungen, die nach den oben genannten Fristen rückwirkend eingereicht werden, müssen nicht anerkannt werden!

gez. Ihr Prüfungsamt

 
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