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Wahlankündigung

zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II Bildung · Architektur · Künste

Als vom Dekanat der Fakultät II eingesetzter Vorsitzender des Wahlvorstandes kündige ich nach § 6 der Wahlordnung der Universität Siegen der konsolidierten Fassung vom 23.07.2017 der Wahlordnung der Universität Siegen die turnusmäßige Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden im Fakultätsrat der Fakultät II an und zwar für den

25. und 26. Januar 2022

  1. Dem Wahlvorstand gehören an:
    • Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Peter Karle Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dept. Architektur, Vorsitzender
    • Univ.-Prof. Dr. Petra Lohmann Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Dept. Architektur
    • Architektin Dipl. Ing. Carolin Riedel Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dept. Architektur
    • Architekt Dipl. Ing Hans-Peter Höhn Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dept. Architektur
    • Beatrice Ebeler Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Dept. Architektur
    • Annette Stühn-Stapel Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Dept. Architektur
    • Kimberley Jonasson Gruppe der Studierenden, Dept. Architektur
    • Lisa Efler Gruppe der Studierenden, Dept. Architektur
  2. Wahlberechtigt nach §3 (1) der Wahlordnung sind diejenigen Mitglieder der Gruppe der Studierenden, die am Tage der Wahlbekanntmachungen der Wahl Mitglieder der Universität sind. Wählbar nach § 3 (2) der Wahlordnung ist, wer wahlberechtigt ist.
  3. Gewählt werden drei studentische Mitglieder für den Fakultätsrat der Fakultät Bildung · Architekur · Künste. Die Anzahl der Sitze bestimmt sich nach § 17 (1) der Fakultätsordnung. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach §17 (3) der Ordnung zur Änderung der Wahlordnung vom 28. September 2012: für jedes Department der Fakultät II (Erziehungswissenschaft; Kunst- und Musikpädagogik; Architektur) wird ein Wahlkreis mit je einem Sitz gebildet.
  4. Da die Studierenden nach drei Wahlkreisen wählen, liegen die entsprechenden Verzeichnisse der Wahlberechtigten in den Sekretariaten der Departments aus. Die Wahlverzeichnisse sind in den geschäftsüblichen Zeiten einsehbar. Gegen das Verzeichnis kann bis 8 Tage vor dem Wahltermin Einspruch erhoben werden.
  5. Die Wahlordung der Universität liegt ebenfalls in den Sekretariaten der Departments aus. Sie kann in den geschäftsüblichen Arbeitszeiten eingesehen werden.
  6. Die Wahlvorschläge werden nach § 7 der Wahlordnung bis zum 21.12.2021 beim Wahlvorstand eingereicht (konkret: im Sekretariat des Department Architektur, PB-A 024/ Frau Heike Müller). Jeder Wahlvorschlag muss mindestens enthalten:
    a) Namen, Vornamen und Anschrift,
    b) Department, dem die Kandidatinnen oder Kandidaten angehören,
    c) Einverständniserklärung zur Kandidatur
    d) Persönliche Unterschrift von mindestens zwei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden.
    Nur fristgerecht eingereichte Vorschläge werden berücksichtigt.
    Die Formulare für die Wahlvorschläge sind in den Sekretariaten der Departments zu erhalten.
  7. Die Wahlvorschläge werden nach Prüfung durch den Wahlvorstand (§ 8 Wahlordnung) zur Wahl zugelassen und bekanntgegeben, und zwar am 11.01.2022 im Sekretariat des Departments Architektur.
  8. Als Orte der Stimmabgabe werden bestimmt:
    a) Für die Departments Erziehungswissenschaft sowie Kunst- und Musikpädagogik vor dem Audimax.
    b) Für das Department Architektur im Eingangsbereich des Gebäudes Paul Bonatz (PB).
    Die Wahllokale sind jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
  9. Briefwahl ist nach § 10 möglich. Die Unterlagen können bis 8 Tage vor dem Wahltermin beim Wahlvorstand beantragt werden.
  10. Das Wahlergebnis wird durch Aushang (öffentlich) bekanntgegeben, darüber hinaus ist es in den Sekretariaten einzusehen.

Univ-Prof Dipl. Ing. Peter Karle
(Vorsitzender des Wahlvorstandes)

 
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