..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Grundpraktikum

Ein Grundpraktikum im Baugewerbe mit einer Dauer von 4 Wochen muss vor Studienbeginn absolviert werden (gilt für den Studienbeginn Wintersemester 2024/25. Die zuvor gültige Praktikumsordnung finden Sie unter -Studierende -Prüfungsamt/Formalia/Prüfungstermine).

Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers / der Praktikumsstelle, in der die Daten und die Tätigkeiten aufgeführt sind (es muss kein Bericht geschrieben werden).

Wichtig: Eine Vorlage des Praktikumsnachweises bei der Einschreibung im Studierendensekretariat (SSC) ist nicht ausreichend, da der Nachweis von dort nicht an das Department Architektur weitergeleitet wird.
→ deshalb alle Nachweise immer im Sekretariat des Departments Architektur einreichen.

Ausnahmefälle:
Eine Ausbildung in einem entsprechenden Beruf wird als Grundpraktikum anerkannt, ebenso eine Ausbildung als Bauzeichner. Der Abschluss an einer Fachoberschule für Technik Fachrichtung Bauwesen wird ebenfalls anerkannt. In diesen Fällen bitte das Zeugnis im Sekretariat des Departments vorlegen.

 

Praktikum im Rahmen des Wahlpflichtmoduls

Ziele des Praktikums
Im Rahmen des Wahlpflichtmoduls 2ARCHBA22 können die Studierenden ein Praktikum ablegen. Das Praktikum soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstellung und praktische ingenieurnahe Mitarbeit in Büros oder an praxisorientierten Projekten heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und umzusetzen. Die Tätigkeit der oder des Studierenden soll durch Eigenständigkeit und Mitverantwortung bestimmt sein.

Voraussetzungen
Zum Praktikum im Rahmen des Wahlpflichtmoduls ist zugelassen, wer die Module 2ARCHBA03, 2ARCHBA04, 2ARCHBA05, 2ARCHBA08, 2ARCHBA09 und 2ARCHBA11.1 erfolgreich abgeschlossen hat. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Bitte lesen Sie hierzu Abschnitt III der aktuellen Praktikumsordnung!

Die Begleitung und Beurteilung des Praktikums im Wahlmodulbereich wird von Frau Prof. Käppel-Klieber übernommen.

Anmerkung: Die o.g. Modulbezeichnungen sind die Bezeichnungen aus der aktuellen FPO. Die Ziffer bleiben die gleichen, "2ARCHBA" entspricht dem alten Präfix "MB", also beispielhaft: 2ARCHBA11 ≙ MB 11

 

Formalia

Alle Formalia finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Für den Bachelorstudiengang relevant ist die dortige Praktikumsordnung in der aktuellen Lesefassung, Die Lesefassung beeinhaltet die zuletzt genehmigte Praktikumsordnung inklusive der gültigen Änderungen.

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche