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Reisen und Verkehrsmittel

Siegen befindet sich als Kreisstadt des Kreises Siegen-Wittgenstein im Südosten des Bundeslands NRW. Mit einer Einwohnerzahl von knapp über 100 000 gilt Siegen als Großstadt und ist seit 2012 offiziell Universitätsstadt. Dank seiner Lage und guten Anbindung lädt Siegen zum Besichtigen zahlreicher schöner Reiseziele in der Umgebung ein.

Bahn, Bus und Fahrrad

Das Siegener Verkehrssystem besteht neben einem ausgebauten Straßennetz für Auto und Fahrrad aus den öffentlichen Verkehrsmitteln der Bahn, Taxen und Bussen. Das Zentrum stellt hier der Siegener Hauptbahnhof - auch bekannt als „Siegen ZOB“ (Zentraler Omnibus-Bahnhof) – dar.

Busnetz

Der Siegener Nahverkehr wird von den Verkehrsbetrieben Westfalen Süd (vws) betrieben und deckt das gesamte Siegener Stadtgebiet ab. Teil des vws-Liniennetzes ist das CityBus-Netz Siegen mit, welches mit 20 Citybuslinien(C) die äußeren Teile Siegens mit dem Siegener ZOB verbindet. Zusätzlich gibt es die UniExpresslinien (UX), die eine schnellere Fahrt zu den Campussen der Universität ermöglichen sowie den zwischen der Oberstadt und dem ZOB verkehrenden Stadtbus „Hübbelbummler" (H). Teil des Regionalnetzes sind alle mit „R“ abgekürzten Regionallinien. Ebenfalls außerstädtische Regionen abdeckend fahren die Nachtbuslinien (N), Schnellbuslinien (SB), die Lokalbuslinien (L), die Taxibuslinien (alle Ortschaften) sowie die Schulbuslinien (A).

Mit dem Fahrrad unterwegs

Fahrradfahren ist in Deutschland ein verbreitetes und beliebtes Fortbewegungsmittel. So gibt es in den meisten deutschen Städten Fahrradwege, auf denen ein sicheres Radeln möglich ist. Weiterführende Infos rund ums Fahrradfahren und was bei dem umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel zu beachten ist, sind auf dieser Website aufgeführt.

In Siegen gibt es die Möglichkeit, sich E-Bikes und E-Lastenräder über die App „Velocity“ auszuleihen und an einer der 30 Stationen wieder abzugeben (Stationen gibt es unter anderem auch am AR- und EN-Campus). Mehr Informationen zum Verleihsystem und Preisoptionen finden Sie bei Velocity Siegerland.

Mit dem Auto unterwegs

Wenn Sie in Deutschland mit dem Auto fahren möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis haben. Bei der Nutzung nicht-deutscher Führerscheine gilt es einige Sonderregelungen zu beachten, die abhängig davon sind, wo der zu nutzende Führerschein erworben wurde.

Drittstaaten


Personen, die ihre Fahrerlaubnis aus einem Staat haben, der nicht zur EU oder zum EWR gehört, müssen einige Regeln beachten. Für Kurzaufenthalte darf der ausländische Führerschein ohne zeitliche Einschränkungen genutzt werden. Liegt kein internationaler Führerschein vor, sollte eine beglaubigte deutsche Übersetzung mitgeführt werden (dies gilt nich für Führerscheine aus folgenden Staaten: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.)

Wird ein Wohnsitz angemeldet, darf der ausländische Führerschein bis max. sechs Monate in Deutschland genutzt werden. In dieser Zeit muss ein deutscher Führerschein beantragt werden. Je nach Staat, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, wird teilweise das Ablegen einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung verlangt. Für welche Staaten dies nicht oder nur bedingt gilt, können Sie hier nachschauen.

Sollten Sie sich maximal zwölf Monate in Deutschland aufhalten, kann in Ausnahmefällen die Frist von sechs auf zwölf Monate verlängert werden.

Informationen zur Umschreibung und die zuständigen Ansprechpartner:innen finden Sie hier.

EU-/EWR-Staaten


Personen, die ihre Fahrerlaubnis in einem EU- oder EWR-Land erworben haben, können diese (sofern sie noch gültig ist) in Deutschland nutzen. Eine Übersetzung des Führerscheins ist nicht notwendig. Der Führerschein kann jedoch auch in eine deutsche Fahrerlaubnis umgewandelt werden, z. B. bei Ablauf des ausländischen Führerscheins oder bereits vorher unter Vorlage der folgenden Dokumente: Ausweis, Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Lichtbild und das Original des ausländischen Führerscheins. Wird ein deutscher Führerschein ausgestellt, wird der ausländische Führerschein einbehalten und an die Stelle zurückgesandt, die ihn ausgestellt hat. Für Berufspendler:innen, die ihren Wohnsitz im Ausland und parallel ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis in Deutschland haben, gilt dies nicht.

Informationen zur Umschreibung und die zuständigen Ansprechpartner:innen finden Sie hier.

 
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