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Versicherung

Versicherung

 

Studierende müssen eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen, um sich an der Universität Siegen einschreiben zu können. Dies betrifft auch internationale Studierende, die einen Abschluss in Deutschland planen, sowie Austausch- und Kurzzeitstudierende.

Bitte beachten Sie:

Alle Studierenden (egal, ob Sie bereits versichert sind oder nicht, ob Sie privat versichert oder befreit sind!!) müssen sich vor der Einschreibung an eine gesetzliche Krankenversicherung (z.B. AOK, Barmer, TK...) wenden. Die Versicherung prüft dann Ihren Versicherungsstatus und meldet dies elektronisch an die Universität. Erst dann können Sie sich einschreiben! 
Bitte informieren Sie daher die Krankenversicherung darüber, an welcher Universität Sie sich einschreiben werden.

Wenn Sie die Krankenversicherung in einem Paket zusammen mit dem Sperrkonto erworben haben, prüfen Sie bitte, dass die involvierte Krankenversicherung Ihren Versichertenstatus an die Universität weitergibt.

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Krankenversicherung: gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung. 

Gesetzliche Krankenversicherung


In Deutschland müssen alle Studierenden gesetzlich versichert sein. Die monatlichen Kosten liegen bei ca. 120 EUR.


Altersbeschränkung
Die gesetzliche Versicherung wird für Studierende bis zum 30. Lebensjahr angeboten. Wer bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre ist, kann sich nur noch privat krankenversichern.
Studierende, die während des Studiums 30 Jahren alt werden, können die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weiterführen.

DSH Deutschkursteilnehmerinnen und -teilnehmer
Studierende, die zunächst an einem DSH Deutschkurs teilnehmen, können keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Sie müssen sich privat krankenversichern.   

Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag des Semesters. In der Zeit zwischen Einreise und Semesterbeginn besteht kein Versicherungsschutz.

Wir raten Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage, Deutsch-Intensivkurs) dringend, eine Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen!

Gesetzliche Krankenversicherungen in Siegen und Siegen-Weidenau (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
» AOK Nordwest
» Barmer
» DAK
» IKK
» Techniker Krankenkasse


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Bitte nehmen Sie zu einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl Kontakt auf und bitten um Abschluss einer Versicherung. Sobald Sie sich bei einer Krankenversicherung versichert haben, informiert diese die Universität darüber und Sie können Ihre Einschreibung vornehmen.

Private Krankenversicherung


Eine private Krankenversicherung kann als Ersatz oder als Ergänzung einer gesetzlichen Versicherung abgeschlossen werden. Private Krankenversicherer sind nicht verpflichtet eine Person zu versichern und die monatlichen Beiträge werden anhand von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif berechnet. Die Beiträge können mit der Zeit steigen!

Altersbeschränkungen
Studierende die zu Beginn des Studiums älter als 29 Jahre alt sind, müssen eine private Krankenversicherung abschließen. 

DSH Deutschkursteilnehmerinnen und -teilnehmer
Studierende, die zunächst am DSH Deutschkurs teilnehmen, müssen ebenfalls eine private Krankenversicherung abschließen. 


Wichtig: Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

Studierende, die privat krankenversichert sind, müssen sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht kann von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Siegen oder Siegen-Weidenau ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Befreiung für die gesamte Studiendauer gilt und der Wechsel zu einer gesetzlichen Versicherung nicht mehr möglich ist!


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Bitte kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Krankenversicherung prüft, ob Ihre Versicherung ausreicht, und meldet dies automatisch an die Universität.
Dazu schicken Sie bitte einer gesetzlichen Krankenkasse eine Email mit folgenden Daten:
» Kopie Ihrer privaten Versicherung
» Kopie Ihres Ausweises/ Reisepasses
» Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
» Name der gewünschten Hochschule

Internationale Krankenversicherungen


Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC)

Deutschland hat mit Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Krankenversicherungen aus diesen Ländern werden auch in Deutschland anerkannt. 

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC) gilt in Deutschland, garantiert jedoch keine kostenlose Behandlung. Häufig werden nur medizinisch notwendige Leistungen übernommen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung für weitere Informationen.

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Bitte beachten Sie:
Für die Einschreibung ist eine Befreiungsbescheinigung notwendig. Dazu schicken Sie bitte einer gesetzlichen Krankenkasse eine Email mit folgenden Daten:
» Kopie Ihrer EHIC /GHIC/ AT 11
» Kopie Ihres Ausweises/ Reisepasses
» Ihre deutsche Adresse (alternativ Ihre Heimatadresse)
» Name der gewünschten Hochschule

Wir empfehlen Studierenden, die aus einem Land außerhalb der EU nach Siegen kommen, dringend, nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung für die Dauer Ihres Studiums abschließen. Frühester Beginn ist der erste Tag des ersten Studiensemesters. Informationen dazu finden Sie unter "Gesetzlliche Krankenversicherung".

Studierenden, die an Einführungsveranstaltungen teilnehmen (Vorbereitungstage oder Orientierungstage, Deutsch-Intensivkurs)  raten wir dringend, eine Reise-/Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum zwischen Anreise und Semesterbeginn abzuschließen.

 

Arztbesuche und Notfallnummern

Sollten Sie krank sein oder einen ärztlichen Rat brauchen, können Sie eine Hausärztin oder einen Hausarzt frei  wählen. Hausärztinnen und Hausärzte sind Allgemeinmediziner und erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen.Sie stellen auch Überweisungen zu Fachärzten aus, wenn nötig. 

Fachärztinnen und Fachärzte sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, zum Beispiel Dermatologie, Zahnmedizin, Hals-,Nasen-,Ohrenheilkunde. Bitte beachten Sie, dass ohne eine Überweisung teilweise recht hohe Gebühren für einen Besuch bei Fachärzten und Fachärztinnen anfallen können!

Notfallkarte_Bild

Für akute Notfälle wenden Sie sich direkt an die Notaufnahme des Kreisklinikums Siegen in Weidenau, des St. Marienkrankenhaus in Siegen oder des Diakonie Klinikums Jung Stilling in Siegen. 
      

 

 

 

 

 

Stronger together

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Unter der Seite zum Projekt Stronger together finden Sie viele Hinweise zum deutschen Gesundheitssystem sowie zu den Angeboten für internationale Studierende. 

 

 
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