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Familie

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Sie würden Ihren Aufenthalt in Siegen gerne gemeinsam mit Ihrer Familie verbringen? In diesem Fall gibt eine Reihe zusätzlicher Dinge zu beachten. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Sie entsprechend unterstützen können.

Der erste Schritt ist, sich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort zu erkundigen, welche Visabedingungen erfüllt werden müssen und welche Unterlagen für die Visaanträge Ihrer Familienmitglieder benötigt werden – idealerweise gleichzeitig mit der Beantragung Ihres eigenen Visums. Es kann sein, dass einige Dokumente verlangt werden, die Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gar nicht vorlegen können, da Sie selbst noch nicht nach Deutschland gezogen sind. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung und erläutern Sie Ihre Situation. Dort wird man Ihnen weitere Informationen geben können. Für Informationen zur Krankenversicherung für Ihre Familie klicken Sie bitte hier.

Wenn Sie nur mit einem:r Ehepartner:in reisen, sollte der Vorgang recht unkompliziert sein, solange Sie alle notwendigen Dokumente vorbereitet haben. Sollten Sie mit einem Kind reisen, gibt es noch eine Reihe an weiteren Dingen zu beachten:

Kinderbetreuung


Plätze in der Kinderbetreuung sind gefragt und daher nicht immer leicht zu bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig um einen Platz für Ihr Kind bewerben.
Der "Kita-Navigator" der Stadt Siegen ist eine gute Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung für Ihr Kind und der Kreis Siegen-Wittgenstein bietet zudem einen Onlineanmeldeservice für verschiedene, von Kommunen unterstützte sowie von Kirchen oder anderen privaten Trägern betriebene, Kinderbetreuungseinrichtungen an. Bitte beachten Sie, dass Sie sich, unabhängig von Ihrer Kirchenzugehörigkeit oder Mitgliedschaft in privaten Vereinen, für alle Kitaplätze bewerben können. Sie sollten sich lediglich vorher über die Internetseiten der Einrichtungen über deren Konzept und Tagesabläufe informieren.
Des Weiteren gibt es einige Möglichkeiten zur Kinderbetreuung am Adolf-Reichwein-Campus. Diese richten sich in erster Linie an studentische Eltern, je nach Verfügbarkeit werden aber auch Plätze an Kinder anderer Hochschulangehöriger vergeben. Auch hier erfolgt die Platzvergabe über den Kita-Navigator.

In der Kindertagesstätte des Studierendenwerks werden bis zu 70 Kinder im Alter von 2–6 Jahren für 35 h oder 45 h pro Woche betreut. Das Studierendenwerk Siegen betreibt außerdem die FLEXI [Flexible Kinderbetreuung], bei der Kinder im Alter von sechs Monaten bis zehn Jahren temporär und in Zwei-Stunden-Einheiten betreut werden.

Weitere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung für Angehörige der Universität sind:
» eine Krabbelgruppe, die im Rahmen einer Elterninitiative ins Leben gerufen wurde
» eine Ferienbetreuung für Kinder von Studierenden und Mitarbeiter:innen der Universität.

Bitte beachten Sie außerdem, dass seit März 2020 eine Masernimpfpflicht in allen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindestagesstätten besteht. Mehr Informationen finden Sie hier.

Schulen


In Deutschland besteht Schulpflicht für Kinder im Alter von 6–15 Jahren. Der Unterricht an staatlichen Schulen ist kostenfrei, während an privaten, unabhängigen oder internationalen Schulen meistens Schulgeld anfällt.

Die folgenden Seiten bieten Informationen zum deutschen Schulsystem:
» EURAXESS GERMANY
» deutscher bildungsserver

Hier finden Sie zudem Informationen zu Schulen in und um Siegen:
» Schulen in Siegen
» Schulen in Siegen-Wittgenstein

Wenn Sie Ihr Kind gerne an einer bilingualen Schule unterbringen möchten, finden Sie hier Informationen zur bilingualen Grundschule in Allenbach.

Bitte beachten Sie außerdem, dass seit März 2020 eine Masernimpfpflicht in allen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindestagesstätten besteht. Mehr Informationen finden Sie hier.

Kindergeld


Wenn Sie Eu-Bürger:in sind oder nach § 18b, § 18c oder § 18d eine Aufenthaltsgenehmigung haben, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Der monatliche Satz liegt bei 250€ pro Kind. Weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung und zu Kindergeld im Allgemeinen finden Sie auf dem EURAXESS GERMANY-Portal und bei der Agentur für Arbeit
Grundsätzlich müssen die Anträge der zuständigen Familienkasse per Post zugeschickt werden.

Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Familienservicebüro der Universität Siegen.

Elterngeld


Um junge Familien zu unterstützen, stellt der Staat in Deutschland das sogenannte „Elterngeld“ zur Verfügung. Dieses soll Eltern, die vorübergehend weniger oder gar nicht mehr arbeiten, um ihre Kinder betreuen zu können, einen finanziellen Ausgleich bieten. Elterngeld kann für eine Maximaldauer von 12 Monaten innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragt werden, sofern dieses während des Aufenthalts in Deutschland geboren wurde. Mehr zum Thema Elterngeld, ob und wie Sie es bekommen können, erfahren Sie hier.

Früherkennungsuntersuchungen


Früherkennungsuntersuchungen ermöglichen es, gesundheitliche Störungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung Ihres Kindes frühestmöglich zu erkennen und zu behandeln. Die Untersuchungen sollen in bestimmten Entwicklungsstadien durchgeführt werden und sind aus dem Grund auf bestimmte Zeiträume begrenzt. Sie sind kostenlos, wenn sie innerhalb dieser Zeiträume wahrgenommen werden. Die Namen der Untersuchungen sowie das Alter, in dem die Untersuchung stattfinden soll, können Sie hier nachsehen.

Bitte denken Sie daran, das gelbe Kinder-Untersuchungsheft, den Impfpass sowie die Krankenversicherungskarte zu Ihrem Termin mitzubringen.

Für weitere Informationen und Unterstützung kontaktieren Sie bitte das Familienservicebüro der Universität Siegen.

Die Stadt Siegen hat ebenfalls viele Angebote rund um die Familie, die Sie hier finden können.

 
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