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International Researchers

Eva Shirley

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0271/740-5044
AR-SSC 107

Info für Hosts

Sie möchten einen internationalen Gast einladen oder eine:n internationale:n Wissenschaftler:in einstellen? Dann gibt es einige Dinge zu beachten. Dazu gehören die Exportkontrolle, Finanzierung, Beantragung von Visum und Aufenthaltstitel, administrative Schritte vor Ort, die Familiensituation, Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und vieles mehr. Das Welcome Center unterstützt Sie gerne in diesen Angelegenheiten.

Besonders wichtig ist, dass Sie sich für einen zügigen und problemlosen Ablauf frühzeitig beim Welcome Center melden und Ihren internationalen Gast oder Ihre:n zukünftige:n Mitarbeiter:in an uns verweisen. Für unsere Services können sich die internationalen Forschenden hier anmelden. Die Exportkontrolle kann je nach Forschungsbereich, Nationalität, Heimatuni usw. mehrere Monate in Anspruch nehmen. Je nach Land sollten Sie außerdem für die Visumsbeantragung mit mindestens 2–6 Monaten rechnen und auch die Wohnungssuche braucht in der Regel einige Zeit. Sollten Sie eine Unterbringung in einer der Gästewohnungen der Universität wünschen, ist der frühzeitige Kontakt aufgrund der hohen Anfrage/begrenzten Anzahl an Wohnungen besonders wichtig.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

Exportkontrolle


Die Exportkontrolle muss für alle Nicht-EU-Staatsbürger:innen vorgenommen werden. Sollten sich Personen innerhalb der letzten fünf Jahre durchgängig in einem EU-Staat aufgehalten haben, reicht es in der Regel, wenn ein entsprechender Nachweis bei der Zollabteilung der Universität Siegen vorgelegt wird. Weitere Informationen zum Thema wie auch die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Finanzierung


Sollte die/der internationale Wissenschaftler:in nicht an der Universität Siegen eingestellt werden, ist es ungemein wichtig zu prüfen, ob die Finanzierung für den gesamten Aufenthalt gedeckt ist. Auch bei einer Einstellung, die durch Drittmittel finanziert werden soll, bitten wir Sie darum sicherzugehen, dass ein Arbeitsvertrag nicht kurzfristig nach Arbeitsbeginn schon wieder auslaufen könnte. Dies würde nicht nur große Unsicherheiten auf Seiten der/des Forschenden hervorrufen, sondern kann auch aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben. Hier gilt auch zu beachten, dass vor Vertragsablauf frühzeitig geklärt ist, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist oder nicht, damit im Zweifel genügend Zeit für die Suche nach einer anderen Anstellung bleibt.

Bei einer Eigenfinanzierung achten Sie bitte darauf, dass den Personen >1.100 € pro Monat zur Verfügung stehen (mehr bei Aufenthalt mit Familie). Gegebenenfalls wird hier auch ein Sperrkonto benötigt. In solchen Fällen melden Sie sich in jedem Fall bei uns, damit wir mit der Ausländerbehörde in Kontakt treten und den genauen Betrag und die Vorgaben prüfen lassen können.

Visumsunterlagen


Für die Visumsbeantragung ist es häufig notwendig, dass ein Einladungsschreiben von der Universität Siegen vorgelegt wird. Hier sollten die folgenden Punkte aufgeführt werden:

» Name und Geburtsdatum des Gastes
» Dauer des Aufenthalts
» Art der Finanzierung
» Tätigkeit an der Universität, bzw. in der Arbeitsgruppe
» Hinweis, dass sich eigenständig um Versicherungsschutz gekümmert werden muss
mit Arbeitsvertrag: ggf. Haftpflichtversicherung
ohne Arbeitsvertrag: Krankenversicherung, Laborversicherung (wo notwendig), Haftpflichtversicherung (ggf. auch in der Laborversicherung enthalten)

Bitte beachten Sie, dass ein Einladungsschreiben erst nach der Freigabe durch die Zollabteilung ausgestellt werden sollte.

In vielen Fällen wird auch eine Aufnahmevereinbarung (Hosting Agreement) benötigt. Bitte beachten Sie, dass das Welcome Center die ausgefüllten Hosting Agreements inkl. exportkontrollrechtlicher Freigabe und Finanzierungsnachweis an den Kanzler zur Unterschrift weiterleitet.

Wohnungssuche


Die Universität Siegen vermietet einige wenige möblierte Wohnungen im Artur-Woll-Haus. Aufgrund der hohen Anfrage sollten Sie sich frühzeitig beim Welcome Center melden, wenn Sie dort jemanden unterbringen möchten. Bitte beachten Sie auch, dass die Wohnungen in der Regel nur an promovierte Wissenschaftler:innen vermietet werden. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat, die Maximalmietdauer ein Jahr.

Arbeitsplatz


Für die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes, Beantragung von Uni-Konten und (Chip-) Schlüsseln sowie allen fachlichen Angelegenheiten sind Sie selbst zuständig. Gerne beraten wir jedoch die internationalen Forschenden zur Beantragung einer Bibliothekskarte.

 
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