GO ABROAD:
Dein Weg ins Ausland
next info sessions: to be announced in April 2024
Pflichtdokumente
Studierende, die am Übersee-Austausch teilnehmen, müssen das Auslandsstudium dokumentieren. Entsprechende Pflichtdokumente müssen vor Beginn und nach Ende des Aufenthalts in der Abteilung International Student Affairs eingereicht werden.
Vor Beginn des Aufenthalts
1) Letter of Acceptance
Ist die Bewerbung im Ausland erfolgreich, erhalten Studierende eine schriftliche Bestätigung, den sog. Letter of Acceptance (LoA) von der Partneruniversität.
Eine Kopie muss vor Beginn des Aufenthalts per E-Mail eingereicht werden.
2) Study Proposal
Im Study Proposal werden das geplante Studienvorhaben im Ausland und die Anerkennung nach Rückkehr dokumentiert. Das Dokument muss von Studierenden und den Ansprechpersonen an Heimat- und Partneruniversität unterschrieben werden. Nähere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Study Proposal.
Eine Kopie des vollständig unterschriebenen Study Proposals muss per E-Mail eingereicht werden.
Änderungen müssen innerhalb eines Monats nach Studienbeginn dokumentiert und unterzeichnet werden.
Ansprechpersonen
3) Confirmation of Arrival
Vor Beginn des Übersee-Austauschs müssen das geplante Startdatum und die Lernform (in Präsenz, online, hybrid) dokumentiert werden. Berücksichtigt wird der Aufenthaltsbeginn zu akademischen Zwecken (Beginn des Orientierungsprogramms oder der Vorlesungszeit).
Eine Kopie der unterschriebenen Confirmation of Arrival muss möglichst vor Beginn des Aufenthalts oder innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft per E-Mail eingereicht werden.
4) Studienbescheinigung
Alle Studierenden müssen während des Auslandsstudiums an der Universität Siegen immatrikuliert sein. Eine aktuelle Studienbescheinigung für das Austauschsemester muss spätestens zu Siegener Semesterbeginn eingereicht werden.
Das Dokument wird in unisono im Bereich "Mein Studium" unter "Studienservice" und "Bescheinigungen" erstellt.
Optional:
Nach Erhalt der Studienbescheinigung der Partneruniversität kann ein Urlaubssemester im Studierendensekretariat beantragt werden.
Nach dem Aufenthalt
1) Confirmation of Departure
In der Confirmation of Departure wird das Enddaten des Auslandsaufenthalts zu akademischen Zwecken (letzter Tag der Vorlesung oder letzte Prüfung) angegeben.
Eine Kopie des Dokuments muss zum Ende des Aufenthalts oder zeitnah nach der Rückkehr per E-Mail eingereicht werden.
2) Transcript of Records
Im Transcript of Records wird das von den Studierenden absolvierte Study Programme von der Partneruniversität bestätigt.
Eine Kopie des Dokuments muss zeitnah nach Erhalt per E-Mail eingereicht werden.
Wenn weniger als 15 ECTS pro Semester während des Auslandsstudiums absolviert wurden, wird nach einer Stellungnahme geprüft, ob die Förderung zurückgezahlt werden muss.
3) Anerkennunsnachweis
Studierende reichen Study Proposal und Transcript of Records bei dem zuständigen Prüfungsamt ein.
Im Anerkennungsnachweis werden die anerkannten Kurse durch die Universität Siegen bestätigt. Der Anerkennungsnachweis wird z.B. in Form einer Leistungsübersicht aus unisono erbracht.
Bei Beschwerden zum Thema Anerkennung kontaktieren Studierende zunächst die Abteilung International Student Affairs. Wird die Anerkennung, wie im Study Proposal vereinbart, abgelehnt, kann eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rektorat beantragt werden, das ggf. eine Empfehlung an den zuständigen Prüfungsausschuss ausspricht. Daneben besteht die Möglichkeit förmlicher Rechtsbehelfsverfahren.
4) Erfahrungsbericht
Der Erfahrungsbericht sollte 2 bis 3 Seiten umfassen. Das Titelblatt und einen Leitfaden zum Erfahrungsbericht finden sie auf unserer Download-Seite.
5) Für PROMOS-Geförderte: Stipendienvereinbarung
Studierende, die über PROMOS oder Erasmus+ International gefördert werden, erhalten einen Förderungsvertrag per E-Mail.
Der Fördervertrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden (Nassunterschrift!). Denken Sie daran, Ihre persönlichen Daten zu prüfen und achten Sie auf die Förderbedingungen!
Das unterschriebene Originaldokument wird per Post an die Abteilung International Student Affairs gesendet. Digitale Unterschriften oder Kopien werden nicht akzeptiert!