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Doctoral Mobility

Madeleine Höfer

Office Hours:
Tuesday and Wednesday 9-11am


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0271/740-3819
AR-SSC 121
/ outgoing / phd /
 

PROMOVIERENDE

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Die Erasmus+ Programmgeneration 2021 - 2027 ermöglicht eine flexiblere physische Mobilitätsdauer, um den unterschiedlichen Lern- und Ausbildungsbedürfnissen von Doktorandinnen und Doktoranden besser gerecht zu werden und um sicherzustellen, dass das Programm allen Promovierenden unabhängig von Herkunft, Lebensumständen, Studienfächern und Studienniveau zugänglich ist.

Erasmus+ Kurzzeit-Doktorandenmobilität

Pilotphase Sommersemester 2023

Eine neue Aufenthaltsform, die sog. Erasmus+ Kurzzeit-Doktorandenmobilität, ermöglicht Förderungen von Kurzzeitaufenthalten (5-30 Tage) an Partneruniversitäten in Erasmus+ Programmländern. Es besteht die Möglichkeit, den physischen Aufenthalt der Kurzzeit-Mobilität um eine virtuelle Lernkomponente (optional) zu ergänzen.

Fördermöglichkeiten

Für Kurzzeit-Doktorandenmobilitäten existieren folgende Fördermöglichkeiten:

  • Tag 1-14:             70 EUR /Tag
  • Tag 15-30:           50 EUR /Tag
Beispiel: Bei einer Kurzzeit-Doktorandenmobilität von 30 Tagen können Promovierende mit einer Summe von bis zu 1.780,00 EUR gefördert werden (exkl. Reisetage und Top-Ups).
 
  • Die Erasmus+ Kurzzeit-Mobilität muss an einer Partneruniversität der Universität Siegen in einem der folgend genannten Erasmus+ Programmländern stattfinden: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn.

Top-Up Grünes Reisen

Für Auslandsaufenthalte ermöglicht "Green Travel" einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für Promovierende, die nachhaltig reisen und für den überwiegenden Teil der Hin- und Rückreise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen.

Top-Up Geringere Chancen

Promovierende mit einem GdB über 20 oder chronischer Krankheit und Promovierende, die mit Kind ins Ausland reisen, können den Aufstockungsbetrag für Geringere Chancen beantragen.

Voraussetzungen

Für eine Erasmus+ Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen von teilnehmenden Promovierenden erfüllt sein:

  • Promovierende müssen an der Universität Siegen immatrikuliert sein.
  • Die Kurzzeit-Mobilität muss an einer Partneruniversität der Universität Siegen in einem der unter Fördermöglichkeiten aufgelisteten Erasmus+ Programmländer stattfinden. 
  • Die Dauer des physischen Aufenthalts muss zwischen 5 und 30 Tagen betragen.
  • Die physische Komponente muss erfolgreich abgeschlossen werden. 
  • Der gesamte Aufenthalt muss sorgfältig dokumentiert werden (siehe unten: Erasmus+ Dokumente).

Bewerbungsablauf

  • Promovierende suchen auf der Mobilitätsplattform MoveOn nach einer Partneruniversität in einem Erasmus+ Programmland (welche Länder auswahlfähig sind, zeigt die Auflistung unter Fördermöglichkeiten).
  • Sobald eine passende Aufenthaltsmöglichkeit gefunden wurde, kontaktieren Promovierende die Koordinatorin für Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten via E-Mail
  • Ist der Aufenthaltswunsch im Rahmen der Erasmus+ Kurzzeitmobilität förderfähig, registrieren sich Promovierende 4 bis 8 Wochen vor Beginn der geplanten Mobilität über MoveOn und bewerben sich damit bei der Abteilung International Student Affairs um die Erasmus+ Förderung.
Bewerbungsunterlagen:
  • Letter of Acceptance
  • Studienbescheinigung 
  • Lebenslauf (ausschließlich in englischer Sprache)
  • Motivationsschreiben (ausschließlich in englischer Sprache)

Erasmus+ Dokumente

Promovierende, die an einer durch Erasmus+ geförderten Kurzzeit-Doktorandenmobilität teilnehmen, müssen den Aufenthalt nach EU-Vorgabe dokumentieren: 

Vor dem Aufenthalt:  
  • Letter of Acceptance der Gastinstitution
  • Learning Agreement
  • für Aufenthalte über 14 Tage: Online Language Support (OLS) Spracheinstufungstest
  • falls zutreffend: Grünes Reisen - Ehrenwörtliche Erklärung 
  • Grant Agreement (wird ausgestellt, sobald alle Unterlagen vorliegen)
Nach dem Aufenthalt: 
  • Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay)
  • Transcript of Records
  • Anerkennungsnachweis
  • Participant Report (EU)

Rückzahlung der Erasmus+ Förderung

Rückzahlungsfälle

  • Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
  • Wenn der Aufenthalt nicht, wie im Grant Agreement vereinbart, angetreten oder aber vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Rückzahlungsverfahren

  • Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
  • Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an das Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das ein Mahnverfahren einleitet. Nach einer Mahnung mit kurzer Frist wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

 

 

 
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