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Anerkennung

Vor dem Auslandsaufenthalt

Learning Agreement oder Study Plan

Studierenden, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, erstellen ein Learning Agreement for Studies zusammen mit ihrer fachlichen Ansprechperson.

Studierende, die außerhalb des Eramsus+ Programms im Ausland studieren (z.B. Übersee-Austausch oder selbstorganisiertes Auslandssemester) nutzen den sog. Study Proposal, um geplante Leistungen an der Gasthochschule und eine mögiche Anerkennung nach Rückkehr zu dokumentieren.

Kontaktpersonen:
Lehramt: Fachstudienberatung ZLB
Fakultät I: Ansprechpersonen für Anrechnungen
Fakultät II: Ansprechpersonen & Fachstudienberatung
Fakultät III: Beauftragte für Internationales & Academic Advisors
Fakultät IV: Departmental Coordinators
Fakultät V: Dekanat

1) Learning Agreement oder Study Plan werden von den Studierenden und der fachlichen Ansprechperson an der Universität Siegen unterschrieben.
2) Danach senden die Studierenden das Learning Agreement oder den Study Plan an die Gasthochschulen für die dritte und letzte Unterschrift.
3) Die Gasthochschulen prüfen das Learning Agreement oder den Study Plan und senden das Dokument unterschrieben an die Studierenden zurück.
4) Studierende, die an einem Austauschprogramm der Universität Siegen teilnehmen, senden das vollständig unterschriebene Learning Agreement oder den Study Plan an die Abteilung International Student Affairs (ISA).

Kurswahl an der Gasthochschule

- Mit ihrer Unterschrift im Learning Agreement for Studies oder Study Proposal bestätigen die Studierenden, das aufgeführte Study Programme an der Gasthochschule zu absolvieren.
- Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Gasthochschule, den Studierenden das aufgeführte Study Programme zur Verfügung zu stellen.

Änderungen müssen innerhalb eines Monats nach Studienbeginnauf Seite 2  dokumentiert und unterzeichnet werden.

Anerkennung an der Universität Siegen

- Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Universität Siegen, das aufgeführte Study Programme an der Gasthochschule für die genannten Modulelemente an der Universität Siegen anzuerkennen.

Die Anerkennung im Rahmen des Erasmus+ Programms erfolgt automatisch. Für Aufenthalte außerhalb des Erasmus+ Programms (z.B. Übersee-Austausch oder selbstorganisierte Auslandssemester) erfolgt die Anerkennung nach Prüfung durch die jeweilige Fakultät.

 Änderungen müssen innerhalb eines Monats nach Studienbeginn auf Seite 2 dokumentiert und unterzeichnet werden.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt

Transcript of Records der Gasthochschule

- Im Transcript of Records werden alle im Ausland erworbenenen Noten und Kreditpunkte von der Gasthochschule bestätigt.

Anerkennungsnachweis der Universität Siegen

- Die Studierenden reichen das Learning Agreement oder den Study Proposal und das Transcript of Records beim Prüfungsamt ein.
- Im Anerkennungsnachweis werden die anerkannten Kurse von der Universität Siegen bestätigt. Der Anerkennungsnachweis wird z.B. in Form einer Leistungsübersicht aus unisono erbracht.

Bei Beschwerden zum Thema Anerkennung kontaktieren Studierende zunächst die Abteilung International Student Affairs. Wird die Anerkennung, wie im Learning Agreement vereinbart, abgelehnt, kann eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rektorat beantragt werden, das ggf. eine Empfehlung an den zuständigen Prüfungsausschuss ausspricht. Daneben besteht die Möglichkeit förmlicher Rechtsbehelfsverfahren.

 
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