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Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Masterstudiengang

Sozialwissenschaften


Anträge auf Zulassung zu dem Master-Studiengang Sozialwissenschaften können solche Bewerberinnen und Bewerber stellen, die
  1. über einen B.A.-Abschluss in Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft oder Soziologie oder einen Abschluss in vergleichbaren Studiengängen verfügen
  2. und diesen mindestens mit der Note "gut" (2,5) abgeschlossen haben.

Sozialwissenschaften (Ergänzungsfach)

Studienbewerberinnen und -bewerber für das Ergänzungsfach Sozialwissenschaften müssen sozialwissenschaftliche Kenntnisse in einem Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten nachweisen. Über Anträge entscheidet der Fachliche Prüfungsausschuss.

 
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