Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Masterstudiengang
Sozialwissenschaften
Anträge auf Zulassung zu dem Master-Studiengang Sozialwissenschaften können solche Bewerberinnen und Bewerber stellen, die
- über einen B.A.-Abschluss in Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft oder Soziologie oder einen Abschluss in vergleichbaren Studiengängen verfügen
- und diesen mindestens mit der Note "gut" (2,5) abgeschlossen haben.
Sozialwissenschaften (Ergänzungsfach)
Studienbewerberinnen und -bewerber für das Ergänzungsfach Sozialwissenschaften müssen sozialwissenschaftliche Kenntnisse in einem Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten nachweisen. Über Anträge entscheidet der Fachliche Prüfungsausschuss.