Einsicht in Prüfungsakten
Einsichtnahme in Prüfungsakten
Neben Ihrem elektronischen Studienkonto wird im Prüfungsamt eine Prüfungsakte geführt, in der wichtige Dokumente zu Ihrem Studium aufbewahrt werden, wie z.B. die Formulare und Gutachten zu den B.A.- und M.A.-Abschlussprüfungen. Nach Abschluss einzelner Prüfungen oder der Abschlussarbeit können Sie Einsicht in die zur Prüfung gehörenden Gutachten beantragen. Der Antrag muss innerhalb eines Monats (Prüfungsordnungen ab Studienbeginn 2011/12) bzw. eines Jahres (Studienbeginn vor 2011/12) nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses im Prüfungsamt abgegeben werden. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Formular:
Die Studien- und Prüfungsleistungen Ihres regulären Studiums werden bei den jeweiligen Dozenten/-innen aufbewahrt und können dort eingesehen werden. Lehrende sind verpflichtet, Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten für einen bestimmten Zeitraum zu archivieren. Sie können diese Aufbewahrung auf Wunsch übernehmen - dazu wird dieser Antrag benötigt: