Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage des
Art. 6 Abs. 1 lit. e) und Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 3 Abs.
1 DSG NRW. Die Erhebung erfolgt ausschließlich zum
Zwecke der Erstellung und des Versands Ihrer
Briefwahlunterlagen.
Die Daten werden dazu ausschließlich an den
Wahlvorstand der Wahlen zum Senat und zur
Gleichstellungskommission und an das zentrale Wahlbüro
übermittelt. Nach Beendigung des Wahlvorgangs und
Ablauf der Einspruchsfristen/Abschluss eines
Einspruchsverfahrens werden Ihre Daten solange
aufbewahrt bis die Wahl unanfechtbar geworden ist (§ 17
Abs. 7 WahlO).
Sie haben das Recht Auskunft darüber zu erhalten,
welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind. Sollten
Ihre gespeicherten Daten unrichtig sein, können Sie die
Berichtigung fordern. Zudem haben Sie bei Vorliegen der
Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO bzw. Art. 18 DSGVO
das Recht auf Löschung bzw. Einschränkung der
Verarbeitung. Sie haben außerdem das Recht, aus
Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation
ergeben, jederzeit nach Art. 21 DSGVO gegen die
Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten
Widerspruch einzulegen. Ihnen steht das Recht auf
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu.