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Persönliche Referentin für den Bereich Internationales

Eva Grottschreiber

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0271/740-4075
AR-NA 512

Comenius International Partnership Program

Die Universität Siegen möchte ihre Vernetzung und Profilierung im Bereich Internationales ausbauen. In diesem Sinne wird zum 1. Januar 2022 das Comenius International Partnership Program etabliert. Anträge für das laufende und das Folgejahr sind jederzeit möglich, das Geld für Aufenthalte im laufenden Jahr muss bis Ende Februar des Folgejahres ausgegeben sein. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Förderzusage ausschließlich die zugesagte Summe zur Verfügung steht. Sollten höhere Kosten anfallen, muss die Differenz von der eigenen Kostenstelle gezahlt werden.
Die Auswahl erfolgt durch die Senatskommission für Internationales und Lebenslanges Lernen (im Allg. 3 Sitzungstermine pro Jahr). Die nächste Einreichfrist für Comenius-Anträge ist der 28.04.2024; über die Förderung wird in der Kommissionssitzung am 08.05.2024 entschieden. 

Beachten Sie außerdem, dass die hochschulinterne Förderung von Promovierenden auch internationalen Personen offensteht. Dies gilt ebenso für die hochschulinterne Forschungsförderung (HIFF) im Hinblick auf internationale Projekte.

Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise für die Antragsstellung und -abrechnung. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Eva Grottschreiber.

Das Programm ist ein Pilotprojekt (bis zunächst Ende 2024) des Prorektorats für Internationales und Lebenslanges Lernen und umfasst folgende Bereiche:

Incoming nach Siegen


1. Langzeitaufenthalte von 2 Monaten bis zu 1 Semester

Comenius International Partnership Program for Mobile Researchers
 
Das Programm umfasst das Comenius Fellowship for Mobile Researchers im Sinne eines Aufenthaltes (mind. zwei Monate bis zu ein Semester) an der Universität Siegen und zielt auf die Stärkung von Netzwerken Siegener Wissenschaftler:innen mit internationalen Kolleg:innen. Zweck der Förderung ist die gemeinsame Bearbeitung eines hochwertigen Forschungsprojektes, das thematisch möglichst im Rahmen der Forschungsschwerpunkte der Universität Siegen angesiedelt sein sollte. Die Richtlinien finden Sie hier und den Antrag hier. Anträge für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (inkl. Alumni) von den Fokussierten Partnerhochschulen der Universität Siegen werden ggf. bevorzugt behandelt.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Antrag auch ein externes etwa einseitiges Gutachten eingeholt werden muss, das auf den Zweck der Förderung (siehe Richtlinien) eingeht.


2. Kurzzeitaufenthalte von i.Allg. 1 Woche
Comenius International Partnership Program for International Guests
Die Aufenthalte von Gästen existierender Partnerhochschulen dienen dazu, die jeweilige Kooperation zu stärken und den Austausch darin auf allen Ebenen zu intensivieren (Steigerung der Mobilität, des Forschungsoutputs, Marketing-Projekte u.Ä.). Den Antrag finden Sie hier. Anträge für Gäste von den Fokussierten Partnerhochschulen der Universität Siegen werden ggf. bevorzugt behandelt.

Outgoing von Siegen


1. Kurzzeitaufenthalte von i.Allg. 1 Woche für existierende Partnerschaften
Comenius International Partnership Program for Outgoing Visits: Existing Partnerships
Die Aufenthalte an existierenden Partnerhochschulen (mit institutionalisierter Partnerschaft) dienen dazu, die jeweilige Kooperation zu stärken und den Austausch darin auf allen Ebenen zu intensivieren (Steigerung der Mobilität, des Forschungsoutputs, Marketing-Projekte u.Ä.). Den Antrag finden Sie hier. Anträge für Aufenthalte an Fokussierten Partnerhochschulen der Universität Siegen werden ggf. bevorzugt behandelt.


2. Kurzzeitaufenthalte von i.Allg. 1 Woche für neue Partnerschaften
Comenius International Partnership Program for Outgoing Visits: New Partnerships
Die Aufenthalte dienen dazu, neue Kooperationen mit Hochschulen in besonders nachgefragten Ländern zu etablieren (zzt. ausschließlich Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA). Den Antrag finden Sie hier.

 
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