ABH für Abschlusskolloquium
Die Anmeldung im Landesprüfungsamt (LPA) nur noch mit der Abschlussbescheinigung des Hauptstudiums (ABH) des Zwischenprüfungsamtes (ZPA) möglich!
Damit die Abschlussbescheinigung des Hauptstudiums ausgestellt werden kann, müssen die sortierten Originalscheine - zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt ‚Selbstauskunft ABH‘ sowie den Kopien der Originalscheine - schnellstmöglich im ZPA eingereicht werden. Als Ersatz für die Originalscheine können Sie auch beglaubigte Kopien einreichen. In diesem Fall müssen Sie keine zusätzlichen Kopien abgeben, da die beglaubigten Kopien von uns archiviert werden. Diese erhalten Sie also nicht zurück. Wenn Sie bereits (alle) Scheine zu einem früheren Zeitpunkt abgegeben haben, möchten wir Sie hiermit bitten, die Angaben im obigen Formular nachzutragen und uns postalisch zu übermitteln. In diesem Fall müssen Sie die Scheine nicht noch einmal einreichen.
Sobald die Abschlussbescheinigung des Hauptstudiums fertig gestellt ist, werden Sie von uns via Mail informiert. Bitte achten Sie in Ihrem Interesse darauf, eine aktuelle E-Mail Adresse anzugeben. Die ABH / MAB kann in den dafür vorgesehenen Sprechstunden abgeholt werden. Die Abholung muss persönlich unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises erfolgen. Eine Aushändigung gegenüber Dritten ist grundsätzlich nicht möglich. Kann dies nicht gewährleistet werden, lassen Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag zukommen.
Bitte beachten Sie zusätzlich zu den eben aufgeführten Hinweisen auch noch die Bermerkungen zur generellen Form der Scheinabgabe im Hauptstudium.
Es obliegt Ihrer Verantwortung, dass die Scheine rechtzeitig und vollständig im ZPA eingereicht werden. Bitte stellen Sie zudem frühzeitig sicher, dass alle Praktika auch dem Praktikumsamt (ZLB-P) bekannt sind, da eine Erstellung der Abschlussbescheinigung des Hauptstudiums sonst nicht möglich ist. Sie finden das Praktikumsamt (ZLB-P) im Gebäude AR-SSC.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des ZPA gerne zur Verfügung: Kontakt. Alle weiteren Fragen zum Hauptstudium richten Sie bitte an die Studienfachberater oder das Landesprüfungsamt.