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Grundstudium

Erste Hilfe

Was ist das Zwischenprüfungsamt (ZPA) überhaupt?

Das ZPA verwaltet in erster Linie die Prüfungsleistungen der Studierenden aller Lehramtsstudiengänge (mit Abschluss 1. Staatsexamen) an der Universität Siegen. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen, die das ZPA übernimmt: Ausstellung von BAföG-Bescheinigungen oder Bescheinigungen für Studienkredite; Anerkennung von Studienleistungen (z.B. beim Studiengangwechsel); Bestätigung von Studienleistungen (z.B. für die Bewerbung an ausländischen Hochschulen); Beratung von Studierenden zur Studien- und Prüfungsgestaltung; Ausfertigung von Zwischenprüfungszeugnisse.

Was ist die Zwischenprüfung / das Zwischenprüfungszeugnis?

Die Zwischenprüfung setzt sich aus den im Grundstudium zu erwerbenden Leistungsnachweisen (LN) und Kreditpunkten (KP) zusammen. Die Zwischenprüfung gilt als bestanden, wenn Sie alle für den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben. Mit dem Abschluss der Zwischenprüfung, bzw. dem erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums, erhalten Sie das Zwischenprüfungszeugnis, welches Sie bei der Erstanmeldung zum Ersten Staatsexamen beim Staatlichen Prüfungsamt vorlegen müssen. Sobald das Zwischenprüfungszeugnis fertig gestellt und zur Abholung beim ZPA bereit liegt, werden Sie von uns via Mail informiert. Bitte achten Sie in Ihrem Interesse darauf, eine aktuelle E-Mail Adresse anzugeben. Die Abholung muss persönlich unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises erfolgen. Eine Aushändigung gegenüber Dritten ist grundsätzlich nicht möglich. Kann dies nicht gewährleistet werden, lassen Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag zukommen.

Die Zulassung zur Zwischenprüfung bereits während des 1. Semesters im ZPA beantragen?

Da die Leistungen, die zur bestanden Zwischenprüfung beitragen, bereits vom ersten Semester an erbracht werden, wird die Zulassung zur Zwischenprüfung im ersten Semester beim ZPA für Lehramtsstudiengänge (mit Abschluss 1. Staatsexamen) beantragt. Für die Beantragung muss der Stammbogen beim ZPA ausgefüllt abgegeben werden. Dazu bringen Sie bitte ein Passbild und eine Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Kopie Ihres Abiturzeugnisses mit. Die Zwischenprüfung sollte beim Lehramt Gym/Gs und Bk vor Beginn des fünften Semesters und beim Lehramt HR/G vor Beginn des vierten Semesters abgeschlossen sein. Im Zwischenprüfungsamt für Lehramtsstudiengänge wird für jeden Studierenden eine Studienakte angelegt, in der sowohl die erfolgreich bestandenen als auch die nicht bestandenen Modulelemente zusammen mit den darin erworbenen Kreditpunkten und den erzielten Noten verzeichnet sind. Sie können sich sowohl im ZPA als auch im LSF über Ihren Studienfortschritt informieren. Haben Sie im Verlauf Ihres (Grund)Studiums Studienleistungen erbracht, dann reichen Sie diese bitte zeitnah beim ZPA ein, damit wir Ihnen eine zügige Bearbeitung garantieren können. Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik Grundstudium.


Informationen zur Scheinabgabe im Grundstudium

Bitte geben Sie uns Ihre Scheine sortiert nach Fach sowie Modulelement jedes Semester in Kopie ab. Dazu können Sie sowohl das Postfach als auch die Sprechstunden nutzen (Räume AR-P 001 & 002). Achten Sie darauf, dass die Scheine vollständig ausgefüllt, von Ihrem Dozenten unterschrieben und gestempelt sind. Abgegebene und von uns erfasste Scheine werden im LSF angezeigt! Es ist darauf zu achten, dass Grund- und Hauptstudiumsscheine getrennt abgegeben werden!


Einstufung bei Wechsel des Studienorts / Studiengangwechsel

Die Anerkennung einer Studienleistung sowie die Einstufung wird nur dann durch das ZPA durchgeführt, wenn die anzuerkennenden Leistungen ausschließlich in den Bereich des Grundstudiums fallen. Sobald eine der Leistungen das Hauptstudium betrifft, werden alle Anrechnungen durch das Staatliche Prüfungsamt (LPA) durchgeführt. Die notwendigen Formulare hierzu finden Sie in der gleichnamigen Sektion hier auf der Homepage.


Anmerkungen zur An- und Abmeldung von Prüfungen

In § 6 (3) der ZPO heißt es: "An den einzelnen Teilprüfungen darf nur teilnehmen, wer sich rechtzeitig bei dem oder der Prüfenden angemeldet hat. Die Meldefrist endet eine Woche vor dem angesetzten Prüfungstermin." Das bedeutet, dass nicht nur die Anmeldung, sondern auch die Abmeldung von einer Prüfung mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin geschehen muss. Meldet sich der Kandidat nicht fristgerecht von einer Prüfung ab und erscheint auch nicht zur selbigen, wird die Prüfung als "nicht bestanden" gewertet. Bei Krankmeldungen ist ein Rücktritt auch nach Ablauf der Frist möglich.

Informationen zur Leistungsübersicht via LSF

Sie haben die Möglichkeit, sich jederzeit in LSF einen Überblick über Ihren Studienfortschritt zu machen. Sie können sich Ihren Notenspiegel im PDF-Format ausgeben lassen. Wenn Sie sich Ihren Notenspiegel ansehen möchten, klicken Sie im seitlichen Menü auf den Menüpunkt "Notenspiegel/Leistungsübersicht". Sie erhalten dann eine Übersicht, aus der Sie durch Klicken auf das PDF-Symbol das entsprechende auswählen können.

Bei Problemen mit LSF können Sie sich auch an lsf-support[at]zv.uni-siegen.de wenden.

Studierende, bei denen es zu Problemen mit Ihrer Leistungsübersicht im LSF kommt, können sich aber auch direkt an das POS-Support-Team wenden: pos-support[at]zv.uni-siegen.de.