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Vorstand

 grafik-organisation-vorstand Die Leitung des ZESS obliegt einem Vorstand.

Dem Vorstand gehören  alle Projektbereichsleiterinnen oder Projektbereichsleiter, eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung an.
Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  • Er entscheidet über Anträge auf Bearbeitung von Projekten im ZESS.
  • Er entscheidet über die Mitgliedschaft im ZESS.
  • Er entscheidet über die Verwendung der dem ZESS zugewiesenen Mittel.
  • Er wählt aus seiner Mitte eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer für eine Amtszeit von zwei Jahren zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  • Er nimmt den Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Vorstands entgegen.
  • Er entscheidet über die Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats.
  • Er wählt zur Organisation der Forschungsarbeiten im ZESS Projektbereichsleiterinnen oder Projektbereichsleiter, die ein fachlich konsistentes Gebiet innerhalb des ZESS vertreten, eigenverantwortlich Drittmittel einwerben und vom ZESS geeignet unterstützt werden.


Die oder der Vorsitzende des Vorstandes und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter führen die laufenden Geschäfte des ZESS (Geschäftsführender Vorstand). Der Geschäftsführende Vorstand sorgt für die Durchführung der Aufgaben des ZESS unbeschadet der Aufgaben des Vorstandes und der fachlichen Verantwortung der Projektbereichsleiterinnen oder Projektbereichsleiter. Er entscheidet über den Einsatz des wissenschaftlichen Personals soweit es nicht einer Projektbereichsleiterin oder Projektbereichsleiter durch den Vorstand zugeordnet ist. Für diese Aufgaben wird eine Geschäftsstelle eingerichtet.  Der Geschäftsführende Vorstand ist dem Vorstand gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig und legt jährlich einen Rechenschaftsbericht vor.

Der Geschäftsführende Vorstand wird bei der Durchführung seiner Aufgaben durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer unterstützt.


Unter der Verantwortung des Vorstandes bzw. des Geschäftsführenden Vorstandes vertritt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer das ZESS in Belangen der organisatorischen und verwaltungsmäßigen Abläufe und ist für das ZESS-Personal (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung) zuständig. Sie/Er sorgt für die Durchführung der Aufgaben des ZESS unbeschadet der Aufgaben des Vorstandes bzw. des Geschäftsführenden Vorstandes und der fachlichen Verantwortung der Projektbereichsleiter hinsichtlich der Projektdurchführung.

   
 
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