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Zentrale Studienberatung
im SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
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studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr

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info.studienberatung[at]
zsb.uni-siegen.de


Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712


International Students
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Impressum

Architektur

Abschluss

Bachelor of Science

Weitere Informationen zum Studiengang

Eignungsfeststellungsverfahren

Unterrichtssprache

Deutsch

Termine und Fristen

zur Übersicht

 

Der Studiengang

Leitende Idee beim Aufbau des Bachelorstudienganges ist die Orientierung an dem „klassischen“ Berufsziel des/der Architektin. Ziel des Studienganges ist es, auf die Berufsaufgaben als Architektin vorzubereiten, d.h. darauf, die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken übernehmen zu können. Für diese Berufsaufgaben sollen kreative, kompetente und kritisch denkende Fachleute ausgebildet werden. Die inhaltlichen Qualifizierungsziele richten sich auf die Vermittlung einer generalistischen Architekturausbildung.

Das Bachelorstudium bietet ein breites Grundlagen- und Fachwissen für eine selbständige Tätigkeit im Beruf. Die integrale, ganzheitliche Planung und Gestaltung ist im Berufsfeld der Architektinnen von Bedeutung. So hängen z.B. von der Gestaltung eines Gebäudes sowie der Konzeption der technischen Anlage die laufenden Kosten für Energie und Unterhaltung ab. Ökologische Konzepte beeinflussen direkt die Architektur.

Nur wenn Architektinnen auf dem Gebiet des ganzheitlichen Planens kompetent sind, interdisziplinäres Arbeiten beherrschen und kooperationsfähig sind, werden sie ihre Rolle als Hauptverantwortliche im Prozess der Planung und Erstellung von Gebäuden behalten bzw. neu entwickeln können. Entsprechende Anforderungen und ein Verständnis integraler, interdisziplinärer Planung lassen sich auch auf die Konzeption von Stadtquartieren oder die Stadterneuerung übertragen. Der Aufbau dieser Kompetenzen ist uns ein anliegen.

 

Studienstruktur

Studienabschnitt I

1. - 3. Semester

8-wöchiges Grundpraktikum (i.d.R. vor Aufnahme des Studiums)
Pflichtmodule: Kulturwissenschaften und Theorie, Grundlagen des Entwerfens, Gestaltung, Modellbau, Gestaltung CAD, Multimediale Systeme, Baukonstruktion, Materialkunde, Tragwerklehre, Bauphysik, Gebäudelehre, Raumgestaltung und Städtebau

Studienabschnitt II

4. - 6. Semester

Pflichtmodule: Baukonstruktion, Tragkonstruktion, Bauphysik, Gebäudetechnologie, Gebäudelehre, Städtebau, Projektarbeit, Konstruktion und Technik, Stegreife und Exkursionen, Bauökonomie und Bau-/Planungsrecht

Studienabschnitt III

1. - 6. Semester

Wahlpflichtmodule aus den Themenbereichen Gestaltung, Entwurf, Kulturwissenschaft und Theorie, Bauökonomie und Recht, Konstruktion und Technik

Bachelorarbeit

 

Wichtige Informationen

Der Nachweis eines 8-wöchigen Baustellenpraktikums ist spätestens bis zu Beginn des 3. Semesters nachzuweisen. Der Schwerpunkt des Grundpraktikums liegt im Baugewerbe.

Seit dem Wintersemester 2019/20 gibt es ein Eignungsfeststellungsverfahren. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Verfahren ist zwingende Zugangsvoraussetzung. Informationen dazu finden Sie unter https://www.architektur.uni-siegen.de.

 

Berufsperspektiven

Um die geschützten Berufsbezeichnungen Architekt bzw. Architektin zu erwerben, ist die Eintragung bei den Architektenkammern notwendig. Entsprechend den Anforderungen der Architektenrichtlinie und den Anforderungen der Bundesarchitektenkammern, muss die Regelstudienzeit derzeit mindestens 8 Semester betragen. Demnach ist ein konsekutives Masterstudium im Anschluss an das 6-semestrige Bachelorstudium Architektur mit Abschluss notwendig, um den Eintrag in die Architektenliste beantragen zu können. Die Eintragungsvoraussetzungen sind in den Baukammergesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

 

Studienorganisation

Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer FPO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.

Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

 

Masterprogramme

 
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