Zentrale Studienberatung
im SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen
Anfahrt
Erreichbarkeit der
studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr
Mail:
info.studienberatung[at]
zsb.uni-siegen.de
Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712
International Students
You find information about the admission procedure here:
STARTING
Impressum
Informatik (dual)
Kurzinfo
Zulassungs-
beschränkt |
Regel-
studienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 7 Semester | ✔ | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsfrei, keine Bewerbung erforderlich
Bewerbung/Einschreibung 
Abschluss
Bachelor of Science
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine & Fristen
Einschreibungsvoraussetzungen
Die Vorlage eines Arbeitsvertrages und eine
aktuelle Liste der Firmen, die im Kreisgebiet
Siegen-Wittgenstein die Möglichkeit des Dualen Studiums
anbieten oder bereits angeboten haben, finden Sie im Internet
auf der Seite der IHK Siegen:
www.ihk-siegen.de (unter der Rubrik „Duales
Studium“)
Bei der tatsächlichen Einschreibung im Studierendensekretariat oder International Office muss der Arbeitsvertrag, der zwischen Studieninteressiertem und Unternehmen abgeschlossen wurde, vorgelegt werden.
Weitere Infos zum Dualen Studium in E-Technik & Informatik sowie Musterverträge
Studienaufbau
Die Studenten stehen von Anbeginn an in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen. Sie werden während der Semester studieren und in den Semesterferien Arbeits- und Ausbildungsphasen in den Betrieben durchlaufen.
Parallel zum theoretischen Studium an der Universität soll in enger Abstimmung die praktische Arbeit und Ausbildung in den Unternehmen erfolgen, um auf diese Weise eine Dualität zwischen betrieblicher Arbeit und wissenschaftlicher Ausbildung zu erzielen.
Auszüge aus dem Arbeitsvertrag:
„…Die Parteien gehen davon aus,
dass der Student / die Studentin nach erfolgreichem Abschluss
des Studiengangs für mindestens 3 Jahre in einer Betriebsstätte
der Firma tätig sein wird. Dabei verpflichtet sich die Firma
dem Studenten / der Studentin ein dem Studienabschluss
entsprechenden Anstellungsvertrag zu den in der Firma üblichen
Einstellungsbedingungen anzubieten. Pro Jahr der entsprechenden
Betriebszugehörigkeit gilt 1/3 des ausgezahlten Darlehens als
getilgt...“
„…Die Firma gewährt dem Studenten / der Studentin ein zinsloses
Darlehen für die Dauer der Studienzeit und zahlt aus diesem
gewährten Darlehen monatlich einen Betrag in Höhe von 250,- €
an den Studenten / die Studentin…“
Studieninhalt
Weitere Informationen zum Studiengang Informatik finden
Sie unter
http://www.uni-siegen.de/zsb/studienangebot/bachelor/informatik.html
Studienorganisation
Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer PO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO im
Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man
sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO
läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer FPO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu
studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B.
Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder
inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.