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Zentrale Studienberatung
im F-S Gebäude
Sandstraße 16-20
57072 Siegen



Erreichbarkeit der
studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr

Mail:
info.studienberatung[at]
zsb.uni-siegen.de


Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712


International Students
You find information about the admission procedure here: STARTING

Impressum

Maschinenbau (dual)

Abschluss

Bachelor of Science

Weitere Informationen zum Studiengang

s.u.

Unterrichtssprache

Deutsch

Termine und Fristen

zur Übersicht

 

Einschreibungsvoraussetzungen

praxisintegriert

Ein Vertragsmuster des Arbeitsvertrages (Beginn des Vertrages: meist 01.08.) sowie ergänzende Informationen zum dualen Studium finden Sie auf der Webseite der IHK Siegen: www.ihk-siegen.de(unter der Rubrik "Duales Studium"). Firmen, die in der Region und darüber hinaus die Möglichkeit des dualen Studiums anbieten oder bereits angeboten haben, finden Sie auf der folgenden Seite: ausbildungsmesse57.de. Studieninteressierte können für ein duales Studium darüber hinaus auch selbstständig nach Unternehmen suchen, die auf der Webseite nicht gelistet sind. Zwischen dem Unternehmen und den angehenden Studierenden wird eine Fördervereinbarung (Studienbeihilfe) getroffen und ein Arbeitsvertrag zur Studienförderung abgeschlossen. Zudem ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem beteiligten Unternehmen und der Universität notwendig. Die Vorlage für diese Vereinbarung finden sie hier. Die Kooperationsvereinbarung muss in 3-fach ausgedruckter und von der/dem Studierenden und dem Unternehmen unterschriebenen Ausfertigung an folgende Adresse zur Unterschrift durch den Kanzler der Universität Siegen geschickt werden:

Universität Siegen
Dezernat 3
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen

Studienaufbau

praxisintegriert

Die Studierenden stehen von Beginn an in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unter­nehmen. Während der Regelstudienzeit von 7 Semestern besuchen sie in den Vorlesungszeiten Veranstaltungen des Studiums und durchlaufen in der vorlesungsfreien Zeit Praxisphasen im Unternehmen. Parallel zum theoretischen Studium an der Universität soll die praktische Arbeit und Ausbildung in den Unternehmen erfolgen, um auf diese Weise eine Dualität zwischen betrieblicher Arbeit und wissenschaftlicher Ausbildung zu erzielen.

Auszüge aus dem Arbeitsvertrag:

„…Die Parteien gehen davon aus, dass der Student / die Studentin nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs für mindestens 3 Jahre in einer Betriebsstätte der Firma tätig sein wird. Dabei verpflichtet sich die Firma dem Studenten / der Studentin ein dem Studienabschluss entsprechenden Anstellungsvertrag zu den in der Firma üblichen Einstellungsbedingungen anzubieten. Pro Jahr der entsprechenden Betriebszugehörigkeit gilt 1/3 des ausgezahlten Darlehens als getilgt...“
„…Die Firma gewährt dem Studenten / der Studentin ein zinsloses Darlehen für die Dauer der Studienzeit und zahlt aus diesem gewährten Darlehen monatlich einen Betrag in Höhe von 250,- € an den Studenten / die Studentin…“

Studieninhalt

Weitere Informationen zum Studiengang Maschinenbau finden Sie unter
http://www.uni-siegen.de/zsb/studienangebot/bachelor/maschinenbau.html

Studienorganisation

Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung

Prüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und ist Teil einer FPO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B. Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden müssen.

Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen sind.

Masterprogramme

 
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