Darlehen
Es besteht die Möglichkeit, die Lebenshaltungskosten über Kredite zu finanzieren. Die KfW-Bank bietet Darlehen zu relativ günstigen Konditionen an. Weitere Möglichkeiten sind der Bildungskredit der Bundesregierung und das Studienabschlussdarlehen der Darlehenskasse der Studentenwerke NRW.
http://www.kfw-foerderbank.de/
Studierende, die sich in der Studienabschlussphase befinden und keine Finanzierung nach BAföG mehr erhalten, können eine Förderung der Darlehenskasse der Studentenwerke in NRW (DAKA) beantragen. Voraussetzung ist, dass sie einen Bürgen stellen, dessen Einkommen deutlich über der Pfändungsgrenze liegt. Das Darlehen ist zinsfrei, allerdings werden 5 % der Darlehenssumme zur anteiligen Deckung der Verwaltungskosten einbehalten. Antragstellung im BAföG-Amt.
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Stipendien
Verschiedene Stiftungen bieten Studierenden und Promovierenden bei besonderen Voraussetzungen Fördermöglichkeiten an. Häufig gibt es hier zusätzliche Zuschüsse für die Kindeserziehung. Durch ein Teilzeitstipendium, das Aussetzen der Förderung für eine bestimmte Zeit oder die Gewährung einer längeren Förderungsdauer kann die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie verbessert werden. Da die Regelungen sehr unterschiedlich sind, können nur die Stiftungen selbst oder die fördernden Institutionen dazu verbindliche Auskunft geben. In der Regel sind besondere Begabung und Motivation Voraussetzung für eine Förderung.
Eine allgemeine Übersicht über die deutschen Begabtenförderungswerke finden Sie hier
Studienförderfonds der Universität Siegen
Der Studienförderfond Siegen e.V. vergibt Stipendien für die Dauer eines Jahres in Höhe von 2500 €. Die Stipendien werden für die Dauer von einem Jahr gewährt. Dabei werden zum Einen besonders leistungsstarke Studierende gefördert, zum Anderen bedürftige Studierende mit guten Studienleistungen. Studierende Eltern haben hier die Möglichkeit, nach dem Kriterium der finanziellen Bedürftigkeit gefördert zu werden. Nach dem Jahr der finanziellen Förderung sollen die Studierenden möglichst ein Beschäftigungsverhältnis als Studentische Hilfskraft erhalten.
Ansprechpartnerin:
Frau Dexling
Adolf-Reichwein-Str. 2, SSC 017
57076 Siegen
Tel.: 0271-740-4946
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
Deutschlandstipendium/NRW-Stipendium
Das einkommensunabhängige Deutschlandstipendium in Höhe von 300 Euro monatlich unterstützt an allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland besonders begabte Studierende. Zu den Förderkriterien zählen neben herausragenden Leistungen auch das gesellschaftliche Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, zum Beispiel in Vereinen, in politischen Organisationen, in der Familie oder im sozialen Umfeld. Besondere biografische Hürden, die sich aus der familiären Herkunft ergeben, können ebenfalls berücksichtigt werden.
Das Deutschlandstipendium wird ab dem Sommersemester 2011 eingeführt.
Ansprechpartnerin für Studierende der Universität Siegen:
Frau Dexling
Adolf-Reichwein-Str. 2, SSC 017
57076 Siegen
Tel.: 0271-740-4946
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist individuell und richtet sich nach der persönlichen Situation der Antragsstellerin, bei der es sich um eine finanzielle Notlage handeln muss. Allgemeine Vorrausetzungen sind eine bestehende Schwangerschaft und der in Deutschland liegende Aufenthaltsort und Wohnsitz. Bis zur 20. Schwangerschaftswoche muss eine Beratungsstelle für Schwangere aufgesucht werden, die zur Verwaltung der Stiftungsgelder berechtigt ist (z.B. Donum Vitae, SKF, Kommunale Beratungsstellen). Die Bundesstiftung Mutter und Kind soll helfen, wenn andere soziale Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Form greifen.
Heinrich-Böll-Stiftung
Finanzielle Unterstützung für ein Studium mit Kind. Bevorzugt werden geisteswissenschaftliche Studiengänge.
Hildegardis-Verein: Studienförderangebote für Frauen
Zinslose Studiendarlehen für katholische Frauen. Familienstipendien für Studentinnen mit Kind möglich, die in die Förderung aufgenommen wurden.
Konrad-Adenauer-Stiftung: Begabtenförderung
StipendiatInnen mit Kind erhalten zusätzlich zum Stipendium eine Kinderbetreuungspauschale von 113,- € plus 85,- € für jedes weitere Kind.
Aufstiegsstipendium SBB
Förderungsberechtigte (Erststudium nach beruflicher Ausbildung) mit Kind(ern) unter 10 Jahren erhalten zusätzlich eine Kinderbetreuungspauschale, 113,- € für das erste Kind und jeweils 85,- € Euro für jedes weitere Kind.
Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung
Die Stiftung richtet sich an alleinerziehende angehende Wissenschaftlerinnen aller Nationalitäten, die an deutschen Universitäten und Forschungsinstituten in den Fächern der experimentellen Naturwissenschaften und der Medizin forschen. Den jungen Müttern soll möglichst mehr Zeit und Flexibilität für die wissenschaftliche Arbeit ermöglicht werden. Dabei werden Mittel zur Verfügung gestellt, die eine Entlastung im Haushalt und bei der Kinderbetreuung ermöglichen sollen.
UNESCO-L´Oréal-Stipendien
Die UNESCO und L’Oréal unterstützen im Rahmen des Programms „For Women in Science“ gemeinsam die Arbeit von herausragenden Wissenschaftlerinnen in aller Welt. Jährlich werden fünf L’Oréal-UNESCO-Preise an international führende Forscherinnen und 15 UNESCO-L’Oréal-Stipendien an herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen in den Lebenswissenschaften verliehen. Damit unterstützen L’Oréal und die UNESCO wissenschaftliche Exzellenz, internationale Mobilität und innovative Ansätze.



