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Formularcenter



An dieser Stelle finden Sie Formulare für Beurlaubung, Exmatrikulation etc.

Bitte lesen Sie sich die Formulare gründlich durch und schicken Sie die ausgefüllten Anträge an:

Studierendensekretariat Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Straße 2
Gebäude SSC

57076 Siegen

Exmatrikulation, Beurlaubung oder Studiengangänderung

Beurlaubung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann eine Beurlaubung vom Studium gewährt werden, und zwar in der Regel für ein Semester. Eine Beurlaubung über ein Semester hinaus ist zulässig, wenn der wichtige Grund mindestens zwei Semester besteht und die oder der Studierende hierüber einen Nachweis führt. Fällt der Beurlaubungsgrund weg, ist die oder der Studierende verpflichtet, die der Hochschule vorzeitig mitzuteilen.Wichtige Gründe gemäß der Einschreibungsordnung sind
  • Wehr-/Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr (Befreiung vom Semesterbeitrag)
  • Krankheit (Befreiung vom Semesterbeitrag)
  • eine praktische Tätigkeit (Praktikum), die dem Studienziel dient
  • Studium an einer ausländischen Hochschule oder Sprachschule (Befreiung vom Semesterbeitrag)
  • Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (Befreiung vom Semesterbeitrag für das Semester, in dem das Kind geboren wird)
  • Pflege und Versorgung des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners, von Kindern im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese pflege- oder versorgungsbedürftig sind,
  • sonstige wichtige Gründe von gleicher Bedeutung wie die oben genannten
Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist nicht zulässig. Hiervon abweichend können Studierende für das erste Fachsemester eines Masterstudienganges beurlaubt werden.Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Ausnahme: Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen und für den Fall, dass die Beurlaubung aufgrund der Pflege von Kindern oder Angehörigen erfolgt.
Der Antrag auf Beurlaubung ist bis zum 30. April für ein Sommersemester und bis zum 31. Oktober für ein Wintersemester zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, das Antragsformular im Formularcenter (siehe unten) herunterzuladen und auszudrucken. Das Formular liegt auch im Studierendensekretariat aus. 

Einschreibungsänderung/Studienfachwechsel

Eine Einschreibungsänderung (Studiengang/-fachwechsel, Änderung einer Fächerkombination, Eintragung eines zweiten oder dritten Studiengangs, Streichung eines Studiengangs/-fachs) ist im Studierendensekretariat innerhalb einer festgelegten Frist (siehe Fristenplan) zu beantragen. Für die Eintragung eines weiteren Studiengangs/-fachs gelten die Vorschriften für die Einschreibung entsprechend.Der Antragsvordruck auf Änderung der Einschreibung erhalten Sie im Studierendensekretariat.  

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation kann jederzeit im Studierendensekretariat beantragt werden. Den Antragsvordruck erhalten Sie im Studierendensekretariat, in der Universitätsbibliothek oder im Formularcenter (siehe unten). Die Exmatrikulation ist auch von Amts wegen (z. B. bei versäumter Rückmeldung) möglich. 

Antrag auf Beurlaubung 
Antrag auf Exmatrikulation 
Antrag auf Gasthörerschaft 
Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte