Formularcenter
An dieser Stelle finden Sie Formulare für Beurlaubung, Exmatrikulation etc.
Bitte lesen Sie sich die Formulare gründlich durch und schicken Sie die ausgefüllten Anträge an:
Studierendensekretariat Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Straße 2
Gebäude SSC
57076 Siegen
Exmatrikulation, Beurlaubung oder Studiengangänderung
Beurlaubung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann eine Beurlaubung vom Studium gewährt werden, und zwar in der Regel für ein Semester. Eine Beurlaubung über ein Semester hinaus ist zulässig, wenn der wichtige Grund mindestens zwei Semester besteht und die oder der Studierende hierüber einen Nachweis führt. Fällt der Beurlaubungsgrund weg, ist die oder der Studierende verpflichtet, die der Hochschule vorzeitig mitzuteilen.Wichtige Gründe gemäß der Einschreibungsordnung sind- Wehr-/Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr (Befreiung vom Semesterbeitrag)
- Krankheit (Befreiung vom Semesterbeitrag)
- eine praktische Tätigkeit (Praktikum), die dem Studienziel dient
- Studium an einer ausländischen Hochschule oder Sprachschule (Befreiung vom Semesterbeitrag)
- Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (Befreiung vom Semesterbeitrag für das Semester, in dem das Kind geboren wird)
- Pflege und Versorgung des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners, von Kindern im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz oder eines in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese pflege- oder versorgungsbedürftig sind,
- sonstige wichtige Gründe von gleicher Bedeutung wie die oben genannten
Der Antrag auf Beurlaubung ist bis zum 30. April für ein Sommersemester und bis zum 31. Oktober für ein Wintersemester zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, das Antragsformular im Formularcenter (siehe unten) herunterzuladen und auszudrucken. Das Formular liegt auch im Studierendensekretariat aus.
Einschreibungsänderung/Studienfachwechsel
Eine Einschreibungsänderung (Studiengang/-fachwechsel, Änderung einer Fächerkombination, Eintragung eines zweiten oder dritten Studiengangs, Streichung eines Studiengangs/-fachs) ist im Studierendensekretariat innerhalb einer festgelegten Frist (siehe Fristenplan) zu beantragen. Für die Eintragung eines weiteren Studiengangs/-fachs gelten die Vorschriften für die Einschreibung entsprechend.Der Antragsvordruck auf Änderung der Einschreibung erhalten Sie im Studierendensekretariat.Exmatrikulation
Die Exmatrikulation kann jederzeit im Studierendensekretariat beantragt werden. Den Antragsvordruck erhalten Sie im Studierendensekretariat, in der Universitätsbibliothek oder im Formularcenter (siehe unten). Die Exmatrikulation ist auch von Amts wegen (z. B. bei versäumter Rückmeldung) möglich.
| Antrag auf Beurlaubung | |
| Antrag auf Exmatrikulation | |
| Antrag auf Gasthörerschaft | |
| Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte |


