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Gleichstellungskommission

Aufgabe der Gleichstellungskommission ist es, auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung in allen Bereichen der Universität und auf die Beseitigung von Nachteilen wegen des Geschlechts - auch vorbeugend - hinzuwirken. Näheres zu Wahl und Mitgliedschaft regelt die Grundordnung (GO) der Universität Siegen, § 15.

Der Gleichstellungskommission gehören an: 1. mit Stimmrecht die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie jeweils drei Mitglieder aus den Gruppen nach § 11 Abs. 1 HG NRW; 2. mit beratender Stimme ein Mitglied des Rektorats sowie die Stellvertreter*innen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten.

Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden von den Gruppen gemäß §11 Abs. 1 HG HRW für zwei Jahre gewählt. Den Vorsitz hat die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Näheres regeln die Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission sowie die Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Gleichstellungskommission.

Mitglieder:

Vorsitzende:
Dr. Elisabeth Heinrich
 
Hochschullehrer*innen:
Prof.in Dr. Zoe Clark (Fak. II)
Prof. Dr. Christian Hesch (Fak. IV)
Prof. Dr. Jörn Schmedt auf der Günne (Fak. IV)
Studierende:
Rebecca Behrend (Fakultät I)
Natascha Hörster (Fakultät I)
Eve Obier (Fakultät I)
Akademische Mitarbeiter*innen:
Swaantje Brill (Fakultät II)
Frederike Heinz (Fakultät IV)
Thomas Reppel (Fakultät IV)
Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung:                  
Kathrin Schleiken (ZSB)
Julia Marx (Dez. 2)
Christian Gerhus (Referat Studierendenservice)
 
 
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