Mythos Fachabitur
"Fachabitur" ist eine Bezeichnung sowohl für die fachgebundene Hochschulreife als auch für die Fachhochschulreife.
Ursprünglich wurde allein die „fachgebundene
Hochschulreife“ umgangssprachlich als „Fachabitur“
(fachgebundenes Abitur) bezeichnet. Heutzutage wird
vielerorts der Begriff „Fachabitur“ für beide Abschlüsse
verwendet, der Unterschied zwischen beiden ist jedoch groß:
Die Fachgebundene Hochschulreife
(fachgebundenes Abitur) berechtigt zum Studium bestimmter
Fachrichtungen, Fächer (bzw. Studiengänge) an Hochschulen.
Zum Beispiel berechtigt eine Fachgebundene Hochschulreife
im Bereich Wirtschaft und Verwaltung zum Studium von BWL
oder VWL, nicht jedoch Informatik.
Die Fachhochschulreife in Deutschland
berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule bzw. in
einem entsprechenden Studiengang an einer sonstigen
Hochschule.
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und
einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil
der Fachhochschulreife erwerben Schüler*innen in
der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren
Schule oder nach Abschluss von Belegfächern auf
Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer
Berufsausbildung.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife
besteht aus einem einjährigem (in manchen Bundesländern nur
halbjährigem) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen
Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11.
Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Mit Zeugnis der Fachhochschulreife können Sie in
Bachelorstudiengängen (ausgenommen: Lehramt und
Psychologie) zum Studium zugelassen werden, wenn Sie
vor Aufnahme des Studiums folgendes
nachweisen:
- eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung sowie
- eine studiengangbezogene fachliche Eignung.
Beachten Sie bitte, dass für die Aufnahme eines Studiums
in jedem Fall eine Bewerbung erforderlich ist.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung oder im
Studierendensekretariat.