Berufstätige oder Studierende die ihre Angehörigen pflegen, sind oftmals besonders gefordert. Für die Vereinbarung von Pflege und Berufstätigkeit/Studium hat der Gesetzgeber einige Erleichterungen geschaffen. Welche kurzfristigen Auszeiten oder auch längerfristige Regelungen in Anspruch genommen werden können, wird in diesem Vortrag behandelt. Der Vortrag wird gehalten von einem/einer Jurist:in des Pflegeschutzbundes BIVA e.V.
Ort: Raum: AR-UB 114, Adolf-Reichwein-Campus
Veranstalter: Gleichstellung, Familienservicebüro der Universität Siegen