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    Erklärung bzgl. Plagiate

    Stopp Plagiate

    Diese Erklärung können sich Durchführende einer Lehrveranstaltung von Studierenden unterschreiben lassen, um bei urheberrechtlichen Verletzungen (Plagiate) einen Nachweis zu besitzen, aus dem hervorgeht, dass die Studenten über Tatsbestand und Folgen ausreichend informiert wurden. Die Vorlage entstammt dem Institut von Prof. Brück. Bei Verwendung bitte entsprechend anpassen.

    Kommentar: Ob eine entsprechende Hinweispflicht legaljuristisch existiert, ist eher unwahrscheinlich. Auch die Notwendigkeit, veränderte Werke zu zitieren, ist nur notwendig, wenn das ursprüngliche Werk im wesentlichen unverändert bleibt. (9.5.2007, Marcus von Harlessem)

    Download: Erklärung Plagiate