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Bezuschussung von Reisekosten für die notwendige Mitnahme von Kind(ern) und einer Begleitperson auf Dienstreisen

Als familiengerechte Hochschule unterstützt die Universität Siegen die Mitnahme von Kindern und ggf. einer notwendigen Begleitperson, wenn diese nicht am Wohnort betreut werden können. Insbesondere Beschäftigten der Universität Siegen mit Kind(ern) (unter 12 Jahren) kann auf Antrag ein anteiliger Reisekostenzuschuss für die Familienmitnahme gewährt werden. Stipendiat*innen der Universität Siegen können ebenfalls einen Antrag auf Bezuschussung stellen, sofern die Regelungen des Stipendienprogramms damit vereinbar sind.

Der gesamte Antragsprozess findet über das Familienservicebüro statt. Bei der Inanspruchnahme dieser Unterstützung sind die Durchführungsbestimmungen zu beachten. Der Zuschuss ist begrenzt. Er wird zudem rückwirkend nach erfolgter Reise gezahlt, sofern der vorher zu stellende Antrag bewilligt wurde.

Alles Weitere finden Sie in den Informationen und Durchführungsbestimmungen. Außerdem benötigen Sie das Antragsformular und ggf. weitere Nachweise.

Hinweis

Sollten zusätzlich Betreuungskosten anfallen, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss aus dem Betreuungsfonds der Universität Siegen zu erhalten.

Das Familienservicebüro vermittelt auch qualifizierte Betreuungspersonen

 
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