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Coronavirus



Aufenthalte im akademischen Jahr 2021/22


Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis.

Finden Austauschprogramme im Wintersemester 2021/22 statt?

Leider lassen sich die Entwicklungen der COVID-19 Ausbreitung und deren Auswirkungen auf unsere Austauschprogramme nur bedingt einschätzen.
Derzeit gehen wir davon aus, dass Austausche im Wintersemester 2021/22 an vielen Partnerhochschulen stattfinden werden. Präsenz-Lehre, Online-Lehre oder eine Mischung aus beiden Angeboten ist möglich. Der Großteil unserer Partnerhochschulen in Europa führt die Bewerbungsverfahren wie geplant durch, größere Einschränkungen betreffen die Bewerbungen für Partnerhochschulen weltweit. Hier finden derzeit vorwiegend Online-Programme statt.

Austausche an Partnerhochschulen weltweit werden nach Möglichkeit auf das kommende Sommersemester verschoben. Betroffene Studierende erhalten von uns weitere Informationen per E-Mail.

Ich möchte mein Austauschstudium oder Praktikum im Ausland antreten. Wie wird der Aufenthalt ablaufen?

Viele Hochschulen haben bereits ihre Entscheidungen zu Semester und Austausch im Wintersemster 2021/22 veröffentlicht und Informationen per E-Mail an teilnehmende Studierende verschickt.
Die Semesterangebote variieren je nach Standort. Neben Präsenz-Veranstaltungen sind auch Online-Kurse oder eine Mischung aus beiden Angeboten möglich.

Je nach Gastinstitution können Sie Ihren Aufenthalt auch online antreten. Sollten Sie nicht in Ihr Zielland einreisen und in Deutschland an Online-Kursen der Gasthochschule teilnehmen wollen, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihren Ansprechpersonen im Ausland und erkundigen Sie sich nach möglichen Voraussetzungen.
Geförderte Erasmus+-Studierende und PROMOS-Geförderte erhalten von uns nähere Informationen zu Förderungen eines solchen "virtuellen" Aufenthalts per E-Mail.

Sollten Sie bisher noch keine Informationen von Ihrer Gasthochschule erhalten haben, oder sich unsicher sein, ob Sie den Aufenthalt antreten wollen, empfehlen wir Ihnen erst einmal abzuwarten. Sie können den Aufenthalt auch zu einem späteren Zeitpunkt verschieben oder absagen.

Bitte denken Sie daran, die von uns vorgeschriebenen Pflichtunterlagen (z.B. Learning Agreement) und ggf. von der Gasthochschule geforderte Unterlagen fristgerecht einzureichen und beachten Sie auch unsere Informationen zur Reiseplanung.

Was muss ich bei der Planung meines Auslandsaufenthalts im Wintersemester 2021/22 beachten?

Ist Ihre Bewerbung im Ausland erfolgreich, erhalten Sie von unseren Partnerhochschulen Ihre Zulassung (Letter of Acceptance oder Letter of Admission) sowie Informationen zu Ihren nächsten Schritten. Unten finden Sie einige Hinweise zur Reisevorbereitung:

Reiseplanung

» Visum und Einreise
Informieren Sie sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts zu möglichen Einreisebeschränkungen. Erkundigen Sie sich bei Botschaft oder Konsulat Ihres Gastlands, für welchen Zeitraum Visa ausgestellt werden können und achten Sie darauf, ob sich der Visumsbeginn möglicherweise auf Einreise, Mietbeginn, etc. auswirkt.

» Unterkunft
Informieren Sie sich über Mietbedingungen des Wohnheims oder Ihrer privaten Unterkunft und achten Sie auf mögliche (Sonder-)Regelungen zu Kündigung und Erstattung von Mietzahlungen oder Kaution. Sollten Sie keine entsprechenden Informationen finden, erkundigen Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern im Ausland, ob bzw. in welcher Höhe Kosten erstattet werden können, falls Sie Ihren Aufenthalt auf Grund der COVID-19 Ausbreitung kurzfristig absagen müssen.

» Flugbuchungen
Prüfen Sie unbedingt, ob eine kostenfreie Stornierung der Reise möglich ist. Achten Sie auch auf Erfahrungsberichte anderer Kunden. Derzeit warten viele Reisende noch auf Erstattungen ihrer annullierten Flüge. Auf den Seiten der Verbraucherzentrale finden Sie Verbraucherinfos und hilfreiche Tipps.

» Kursplanung
Informieren Sie sich frühzeitig, in welcher Form Online-Kurse im Fall einer Hochschulschließung angeboten werden. Erkundigen Sie sich, ob Sie auch in Deutschland an Online-Kursen teilnehmen könnten, sollten Sie frühzeitig zurückkehren müssen.

Sollte Ihnen die Lage zu unsicher sein, können Sie den Austausch auch auf das Sommersemester verschieben oder absagen. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung so früh wie möglich mit.

Ich möchte meinen Aufenthalt auf das Sommersemester verschieben. Was muss ich tun?

Studierende, die einen Patz für das Wintersemester 2021/22 erhalten haben, können den Aufenthalt auf das Sommersemester verschieben. Bitte informieren Sie die Gasthochschule im Ausland und auch uns über Ihre Entscheidung.
Häufig gilt die Zulassung im Ausland auch für das Sommersemester. Teilweise ist eine zweite Nominierung und ggf. Bewerbung im Ausland notwendig. Studierende erhalten in diesem Fall weitere Informationen von unseren Partnerhochschulen oder direkt von uns.

Bitte beachten Sie unbedingt die Semester- und Vorlesungszeiten im Ausland! In Nordeuropa und in vielen Ländern außerhalb der EU beginnt das Sommersemester früher als in Deutschland! Halten Sie unbedingt Rücksprache mit den Ansprechpersonen Ihrer Fakultät, um das Wintersemester in Deutschland und Ihr Auslandssemester im Sommersemester zu planen und aufeinander abzustimmen.

Ich möchte meinen Aufenthalt im Wintersemester nicht antreten oder abbrechen.

Sie könne jederzeit von Ihrem Aufenthalt zurücktreten oder den Aufenthalt abbrechen. Bitte informieren Sie in diesem Fall umgehend Ihre Gasthochschule und uns!
Diese Entscheidung hat keine Auswirkung auf zukünftige Auslandsaufenthalte im Rahmen unserer Programme. Sollten Sie sich für einen Austausch im akademischen Jahr 2022/23 bewerben wollen, können Sie sich im Wintersemester 2021/22 erneut bewerben.

Kann ich mich im laufenden Sommersemester um eine PROMOS-Förderung bewerben?

PROMOS-Förderungen werden im Sommersemester nur im Fall einer Nachbewilligung ausgeschrieben. Derzeit ist leider nicht absehbar, ob oder ggf. wann wir weitere Fördermittel erhalten.

 
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