Coronavirus

Aufenthalte im akademischen Jahr 2021/22
Finden Austauschprogramme im Wintersemester 2021/22 statt?
Leider lassen sich die Entwicklungen der COVID-19 Ausbreitung und deren Auswirkungen auf unsere Austauschprogramme nur bedingt einschätzen.
Derzeit gehen wir davon aus, dass Austausche im Wintersemester 2021/22 an vielen Partnerhochschulen stattfinden werden. Präsenz-Lehre, Online-Lehre oder eine Mischung aus beiden Angeboten ist möglich. Der Großteil unserer Partnerhochschulen in Europa führt die Bewerbungsverfahren wie geplant durch, größere Einschränkungen betreffen die Bewerbungen für Partnerhochschulen weltweit. Hier finden derzeit vorwiegend Online-Programme statt. 
 
 Austausche an Partnerhochschulen weltweit werden     nach Möglichkeit auf das kommende Sommersemester     verschoben. Betroffene Studierende erhalten von uns weitere     Informationen per E-Mail.
Ich möchte mein Austauschstudium oder Praktikum im Ausland antreten. Wie wird der Aufenthalt ablaufen?
Viele Hochschulen haben bereits ihre Entscheidungen zu     Semester und Austausch im Wintersemster 2021/22 veröffentlicht und Informationen per E-Mail an teilnehmende     Studierende verschickt.     
     Die Semesterangebote variieren je nach Standort. Neben     Präsenz-Veranstaltungen sind auch Online-Kurse oder eine     Mischung aus beiden Angeboten möglich.     
     
     Je nach Gastinstitution können Sie Ihren Aufenthalt auch     online antreten. Sollten Sie nicht in Ihr Zielland     einreisen und in Deutschland an Online-Kursen der     Gasthochschule teilnehmen wollen, halten Sie bitte     Rücksprache mit Ihren Ansprechpersonen im Ausland und     erkundigen Sie sich nach möglichen Voraussetzungen.     
     Geförderte Erasmus+-Studierende und PROMOS-Geförderte erhalten von uns nähere Informationen zu Förderungen eines     solchen "virtuellen" Aufenthalts per E-Mail.     
     
     Sollten Sie bisher noch keine Informationen von Ihrer     Gasthochschule erhalten haben, oder sich unsicher sein, ob     Sie den Aufenthalt antreten wollen, empfehlen wir Ihnen     erst einmal abzuwarten. Sie können den Aufenthalt auch zu     einem späteren Zeitpunkt verschieben oder absagen.     
     
     Bitte denken Sie daran, die von uns vorgeschriebenen     Pflichtunterlagen (z.B. Learning Agreement) und ggf. von     der Gasthochschule geforderte Unterlagen fristgerecht     einzureichen und beachten Sie auch unsere Informationen zur     Reiseplanung.
Was muss ich bei der Planung meines Auslandsaufenthalts im Wintersemester 2021/22 beachten?
Ist Ihre Bewerbung im Ausland erfolgreich, erhalten Sie von     unseren Partnerhochschulen Ihre Zulassung (Letter of     Acceptance oder Letter of Admission) sowie Informationen zu     Ihren nächsten Schritten. Unten finden Sie einige Hinweise     zur Reisevorbereitung:     
     
     Reiseplanung     
     
     »     Visum und Einreise     
     Informieren Sie sich auf den Webseiten des Auswärtigen Amts     zu möglichen Einreisebeschränkungen. Erkundigen Sie sich     bei Botschaft oder Konsulat Ihres Gastlands, für welchen     Zeitraum Visa ausgestellt werden können und achten Sie     darauf, ob sich der Visumsbeginn möglicherweise auf     Einreise, Mietbeginn, etc. auswirkt.     
     
     »     Unterkunft     
     Informieren Sie sich über Mietbedingungen des Wohnheims     oder Ihrer privaten Unterkunft und achten Sie auf mögliche     (Sonder-)Regelungen zu Kündigung und Erstattung von     Mietzahlungen oder Kaution. Sollten Sie keine     entsprechenden Informationen finden, erkundigen Sie sich     bei Ihren Ansprechpartnern im Ausland, ob bzw. in welcher     Höhe Kosten erstattet werden können, falls Sie Ihren     Aufenthalt auf Grund der COVID-19 Ausbreitung kurzfristig     absagen müssen.     
     
     »     Flugbuchungen     
     Prüfen Sie unbedingt, ob eine kostenfreie Stornierung der     Reise möglich ist. Achten Sie auch auf Erfahrungsberichte     anderer Kunden. Derzeit warten viele Reisende noch auf     Erstattungen ihrer annullierten Flüge. Auf den Seiten der     Verbraucherzentrale finden Sie     Verbraucherinfos und hilfreiche Tipps.     
     
     »     Kursplanung     
     Informieren Sie sich frühzeitig, in welcher Form     Online-Kurse im Fall einer Hochschulschließung angeboten     werden. Erkundigen Sie sich, ob Sie auch in Deutschland an     Online-Kursen teilnehmen könnten, sollten Sie frühzeitig     zurückkehren müssen.     
     
     Sollte Ihnen die Lage zu unsicher sein, können Sie den     Austausch auch auf das Sommersemester verschieben oder     absagen. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung so früh wie     möglich mit.
Ich möchte meinen Aufenthalt auf das Sommersemester verschieben. Was muss ich tun?
Studierende, die einen Patz für das Wintersemester 2021/22 erhalten haben, können den Aufenthalt auf das     Sommersemester verschieben. Bitte informieren Sie die     Gasthochschule im Ausland und auch uns über Ihre     Entscheidung.     
     Häufig gilt die Zulassung im Ausland auch für das     Sommersemester. Teilweise ist eine zweite Nominierung und     ggf. Bewerbung im Ausland notwendig. Studierende erhalten     in diesem Fall weitere Informationen von unseren     Partnerhochschulen oder direkt von uns.     
     
     Bitte beachten Sie unbedingt die Semester- und     Vorlesungszeiten im Ausland! In Nordeuropa und in vielen     Ländern außerhalb der EU beginnt das Sommersemester früher     als in Deutschland! Halten Sie unbedingt Rücksprache mit     den Ansprechpersonen Ihrer Fakultät, um das Wintersemester     in Deutschland und Ihr Auslandssemester im Sommersemester     zu planen und aufeinander abzustimmen.
Ich möchte meinen Aufenthalt im Wintersemester nicht antreten oder abbrechen.
Sie könne jederzeit von Ihrem Aufenthalt zurücktreten oder     den Aufenthalt abbrechen. Bitte informieren Sie in diesem     Fall umgehend Ihre Gasthochschule und uns!     
     Diese Entscheidung hat keine Auswirkung auf zukünftige     Auslandsaufenthalte im Rahmen unserer Programme. Sollten     Sie sich für einen Austausch im akademischen Jahr 2022/23 bewerben wollen, können Sie sich im Wintersemester 2021/22 erneut bewerben.
Kann ich mich im laufenden Sommersemester um eine PROMOS-Förderung bewerben?
PROMOS-Förderungen werden im Sommersemester nur im Fall einer Nachbewilligung ausgeschrieben. Derzeit ist leider nicht absehbar, ob oder ggf. wann wir weitere Fördermittel erhalten.

