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Nominierung für den Lehrpreis der Philosophischen Fakultät

Um neben der Forschung auch gute Lehre sichtbar zu machen und zum Gespräch über best practice-Beispiele anzuregen, vergibt die Philosophische Fakultät mit Blick auf einzelne Lehrveranstaltungen jährlich zwei Lehrpreise. Nominierungen sind über dieses Formular einzureichen.


Vorschlagsberechtigte und mögliche Nominierte

Der Vorschlag muss von mindestens 5 Teilnehmenden an der nominierten Veranstaltung eingereicht werden.

Grundsätzlich kommen alle Lehrenden für eine Nominierung in Frage. Vorgeschlagen werden können Lehrende mit Blick auf jeweils eine konkrete Veranstaltung. Bei Co-Teachings kann sich der Antrag auch auf mehrere Lehrende beziehen. Pro Kalenderjahr können Lehrende mit maximal einem Lehrpreis ausgezeichnet werden.


Vorschlagsfristen

Vorschläge für den Lehrpreis des Wintersemesters müssen jeweils bis zum 31. Januar, Vorschläge für den Lehrpreis des Sommersemesters jeweils bis zum 30. Juni eingereicht werden.

Die QVM-Kommission der Philosophischen Fakultät entscheidet jährlich Anfang Juli über die Vergabe der Lehrpreise für das vorherige Winter- und Sommersemester.


Dotierung

Bei den akademischen Mitarbeitenden (WiMi, LfbA, A(O)R, (O)StR (auch bei Abordnungen)) ist der Preis mit 500,- € dotiert (bei Co-Teachings wird bei entsprechender Nominierung das Geld auf die Lehrenden verteilt). Das Geld wird auf die Kostenstelle der jeweiligen Professur bzw. das jeweilige PSP-Element überwiesen und kann für universitäre Belange genutzt werden.


Preisverleihung und Präsentation

Die Lehrpreise werden jährlich verliehen. Die Preistragenden stellen das Konzept der ausgezeichneten Veranstaltung jeweils im Fakultätssalon vor.

Nominierungsformular
 
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