Antrag auf Zutrittsberechtigung zu Forschungszwecken
ENTWURFSFASSUNG - NOCH KEINE ANTRAGSTELLUNG MÖGLICH!
(Informationen und Formular auf dieser Seite gelten nur für Mitarbeiter*innen der Philosophischen Fakultät)
Für zeitlich begrenzte Zusammenkünfte von bis zu maximal fünf Forscher*innen oder für Tätigkeiten von Einzelforscher*innen, die zwingend vor Ort durchgeführt werden müssen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zutrittsberechtigung an das Dekanat der Fakultät zu stellen. Es handelt sich hierbei nicht um eine generelle Öffnung, sondern um vorsichtige erste Schritte im Zeitraum vom 15.03.21 bis zum 31.03.21. Es ist daher zu beachten, dass der Gebäudezugang i.d.R. nur für alle 14 Tage genehmigt werden kann und die Termine eine Dauer von 4 Stunden nicht überschreiten sollten. Diese Regelung gilt bis zur Bekanntgabe neuer Vorgaben seitens der Hochschulleitung, zunächst aber bis zum 31.03.21.
Ab dem 01.04.21 ist dann geplant, sofern es die Vorgaben erlauben, für alle Tätigkeiten in Verwaltung und Forschung den Zugang zu den Gebäuden zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt aber auch dann weiterhin, dass alle Tätigkeiten so weit wie möglich im Homeoffice durchgeführt werden sollen, und nur reduziert und mit größter Verantwortlichkeit in Präsenz gearbeitet werden darf.
Sollten sich relevante Änderungen der Vorgaben ergeben, erlöschen automatisch alle über den Änderungszeitpunkt hinaus erteilten Genehmigungen.
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung Folgendes:
- Stimmen Sie sich vor der Antragsstellung in Ihrem Bereich ab, um zu vermeiden, dass mehrere Personen aus einem Bereich gleichzeitig vor Ort sind. Ggf. können Sie auch wechselseitig Tätigkeiten füreinander übernehmen.
- Stellen Sie den Antrag bitte frühzeitig, damit interne Abstimmungen im Dekanat noch möglich sind. Eine Genehmigung kann nur durch das Dekanat erteilt werden.
- Spezifizieren Sie im Antragsformular neben dem Datum die zwingend vor Ort zu erledigenden Aufgaben sowie ggf. die weiteren Personen, mit den Sie sich treffen müssen (Die Genehmigung muss dabei jede Person dennoch inidividuell beantragen.). Sollte ein Zeitfenster von mehr als vier Stunden für die Arbeit vor Ort erforderlich sein, begründen Sie bitte kurz, warum dies der Fall ist.
- Arbeiten Sie bitte auf keinen Fall abweichend von der erteilten Genehmigung vor Ort. Halten Sie bitte zu jederzeit die geltenden Hygieneregeln ein.
- Führen Sie bitte die E-Mail, die Sie zur Genehmigung erhalten werden, bei sich, um diese bei Kontrollen vorzeigen zu können.
Veronika Albrecht-Birkner
Daniel Stein
Ute Wagner
Niels Werber