Zentrales Wahlbüro
Adolf-Reichwein-Str. 2 a
57076 Siegen
Raum: AR-NA 415
Tel.:    +49 (0)271/740-4813 E-Mail: zentrales.wahlbuero@uni-siegen.de
Alle Informationen zu den Wahlen zum Senat, der Gleichstellungskommission und den Fakultätsräten
Hier finden Sie die Informationen des Wahlvorstandes für die Wahlen zum Senat und zur Gleichstellungskommission sowie der Wahlvorstände der Fakultätsratswahlen 2025.
Die Wahlen finden in der Zeit von Dienstag, den 10. Juni 2025, 09:00 Uhr bis Montag, den 23. Juni 2025, 15:00 Uhr statt.
Die Wahlen finden erstmalig als internetbasierte Online-Wahl statt.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl auf Antrag. Die Frist für die Beantragung der Briefwahl endet am 23. Mai 2025 (Eingang im Zentralen Wahlbüro). Bitte beachten Sie, dass Anträgen auf Briefwahl nur stattgegeben werden kann, wenn sie in der vorgesehenen Frist eingegangen und fehlerfrei sind. Die Anträge sind online über das Formular (https://umfragen.uni-siegen.de/index.php/985582?lang=de) einzureichen. Der Wahlbrief muss bis zum Ende der Wahlzeit, also bis zum 23.06.2025, 15:00 Uhr, beim jeweiligen Wahlvorstand eingehen. Die entsprechende Adresse entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Wahlbekanntmachung.
Ab jetzt haben alle Wahlberechtigten der Universität Siegen die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen. Die Frist für die Einreichung endet am 16. Mai 2025, 15:00 Uhr (Eingang beim jeweils zuständigen Wahlvorstand). Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen Wahlbekanntmachung; diese sind nun veröffentlicht.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente rund um die Wahlen zum Senat und der Gleichstellungskommission. Außerdem stellen wir Ihnen die Verlinkungen zu den Wahlseiten der einzelnen Fakultäten bereit.
Terminplan für die Wahlen vom 10. Juni 2025, 9 Uhr bis 23. Juni 2025, 15 Uhr
Bekanntmachung der Wahl | 30. April 2025 | ||
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Auslegung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten | 7. Mai 2025 | bis | 10. Juni 2025 |
Einreichung der Wahlvorschläge | 30. April 2025 | bis | 16. Mai 2025, 15:00 Uhr |
Entscheidung über die Wahlvorschläge | 19. Mai 2025 |
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Einspruchsfrist bzw. Nachfrist in Bezug auf die Entscheidung über die Wahlvorschläge | 21. Mai 2025 | ||
Endgültige Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Bekanntgabe | 22. Mai 2025 | ||
Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten | 7. Mai 2025 bis 23. Mai 2025 | ||
Anträge Briefwahl | 30. April 2025 bis 23. Mai 2025 | ||
Versand der Briefwahlunterlagen | 23. Mai 2025 bis 27. Mai 2025 | ||
Fristende für die Einreichung der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand | 23. Juni 2025, 15:00 Uhr (Eingang beim zentralen Wahlbüro) | ||
Feststellung des Wahlergebnisses durch Auszählung und Bekanntgabe | 24. Juni 2025 | ||
Ende Anfechtungsfrist Wahlergebnis | 1 Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses |