Zentrales Wahlbüro
Adolf-Reichwein-Str. 2 a
57076 Siegen
Raum: AR-NA 415
Tel.:    +49 (0)271/740-4813 E-Mail: zentrales.wahlbuero@uni-siegen.de
Alle Informationen zur Nachwahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden
Die Nachwahl zum Senat in der Gruppe der Studierenden der Universität Siegen 2025 findet als reines antragsbasiertes Briefwahlverfahren statt. Eine Urnenwahl findet nicht statt.
Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 15. Januar 2025 versendet und müssen bis zum 30. Januar 2025 um 15:00 Uhr wieder beim Wahlvorstand (Zentrales Wahlbüro, AR-NA 414, Adolf-Reichwein-Straße 2a, 57076 Siegen) eingegangen sein. Die Wahlbekanntmachung finden Sie hier.
Den eingegangenen Wahlvorschlag aus der Gruppe der Studierenden können Sie hier einsehen.
Bitte beachten Sie, dass Anträgen auf Briefwahl nur stattgegeben werden kann, wenn sie in der vorgesehenen Frist eingegangen und fehlerfrei sind.
Terminplan für die Wahl des Senats und der Gleichstellungskommission
Bekanntmachung der Wahl | 19. Dezember 2024 | ||
---|---|---|---|
Anträge Briefwahl | 19. Dezember 2024 | bis | 14. Januar 2025 |
Einreichung der Wahlvorschläge | 19. Dezember 2024 | bis | 08. Januar 2025 |
Auslegung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten | 06. - 08. Januar 2025 | Hinweis: auch eine elektronische Abfrage per E-Mail ist möglich. | |
Anträge auf Berichtigung oder Ergänzung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten | bis 8. Januar 2025 | ||
Entscheidung über die Wahlvorschläge und Unterrichtung der Vertrauensperson bei Nichtzulassung | 9. Januar 2025 | ||
Einspruchsfrist bzw. Nachfrist in Bezug auf die Entscheidung über die Wahlvorschläge | spätestens 13. Januar 2025 | ||
Endgültige Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge | 14. Januar 2025 | ||
Bekanntgabe der Wahlvorschläge | 14. Januar 2025 | ||
Versand der Briefwahlunterlagen | ab 15. Januar 2025 | ||
Fristende für die Einreichung der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand | 30. Januar 2025, 15:00 Uhr (Eingang beim zentralen Wahlbüro) | ||
Feststellung des Wahlergebnisses durch Auszählung | 31. Januar 2025 um 10 Uhr (Raum AR-NA 423) | ||
Ende Anfechtungsfrist Wahlergebnis | 1 Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses |