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Zwischenprüfungsamt für Lehrämter

Informationen

Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss durch das 1. Staatsexamen (LPO 2003): Die Änderungen in § 20 Abs. 4 Satz 1 LABG führen zu einer pauschalen Verlängerung der bisher geltenden Frist um zwei Semester (also um 1 Jahr), so dass alle Studierenden für den Abschluss ihres Staatsexamensstudiengangs nunmehr die Regelstudienzeit plus sechs Semester zur Verfügung haben. Es gelten nun folgende gesetzliche Fristen für das Auslaufen der Studiengänge:

  • Der Studiengang für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) läuft mit Ablauf des Sommersemesters 2017 aus.
  • Der Studiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) sowie Lehramt an Berufskollegs (BK) läuft mit Ablauf des Sommersemesters 2018 aus.

Darüber hinaus sind für Studierende, die besondere Härtefalltatbestände erfüllen, nach dem neuen § 20 Abs. 4 Satz 2 LABG weitergehende Fristverlängerungen durch das Landesprüfungsamt möglich.

Hier finden Sie die "Ordnung über das Auslaufen der Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung (Lesefassung) ".

Anschrift

Universität Siegen
Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung
Zwischenprüfungsamt für Lehrämter
Student-Service-Center (SSC)
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen
E-Mail: info@zpa.uni-siegen.de

Ansprechpartnerinnen (für Grund- und Hauptstudium und für alle Schulformen)

Studierende mit Nachnamen A-Z

Helga Tröps
AR-SSC 202
0271 / 740 3965
E-Mail: troeps@zpa.uni-siegen.de
Sprechzeit: Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr, Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.