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Meldestelle der Universität Siegen

Gemäß § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat die Universität Siegen die Verpflichtung, eine interne Stelle einzurichten, an die sich sowohl Mitarbeitende als auch externe Personen wenden können, um Verstöße gegen bundesweite, landesweite oder europäische Rechtsvorschriften zu melden, die mit Strafen oder Bußgeldern belegt sind oder anderweitig sanktioniert werden können (§2 HinSchG).

Diese Meldestelle umfasst verschiedene Kanäle, über die solche Hinweise übermittelt werden können. Die Universität hat sich dazu verpflichtet, die Identität der meldenden Personen zu schützen. Darüber hinaus werden auch Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie andere Personen, die von einer solchen Meldung oder Offenlegung betroffen sind (§1 HinSchG).

Folgende Kanäle können genutzt werden, um Hinweise zu melden:

  • E-Mail: meldung@uni-siegen.de
  • Telefon: 2400 (erreichbar Mo. – Do. in der Zeit von 08:30 bis 15:00, Freitag 08:30 – 14:30)
  • Persönlich: AR-NA 504 (Innenrevision), AR-NA 415 (Justiziariat)

Alternativ kann auch die Meldestelle des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt werden: https://www.im.nrw/themen/verwaltung/strukturen-und-aufgaben/hinweisgeberschutz

Bitte beachten Sie: Der Missbrauch dieser Kanäle mit dem Ziel, Personen zu schaden oder die Organisation in Verruf zu bringen, wird strafrechtlich verfolgt und kann zivil- und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 
 
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