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    Frage:
    Was muss ich über die Prüfungsordnung im Fachbereich wissen?
    Antwort:
    In der Prüfungsordnung sind alle formalen, rechtlichen und inhaltlichen Aspekte eines Studiengangs niedergeschrieben, die für die Studierenden und die Dozenten verbindlich sind. Im Fachbereich 12 der Universität Siegen gibt es diesbezüglich eine Besonderheit. Da hier Elektrotechnik und Informatik in einem Fachbereich zusammengefasst sind, gibt es eine Bachelor-Prüfungsordnung für Elektrotechnik und eine für Informatik. Master-Prüfungsordnungen gelten für Elektrotechnik, Informatik und Mechatronik. Weitere Informationen über Diplom-Prüfungsordnungen können unter den Studiengängen Elektrotechnik, Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik, Angewandte Informatik, Technische Informatik bezogen werden. Es gibt zusätzlich ein Dokument, in dem formale Dinge niedergeschrieben sind, die für alle Studiengänge gleichermaßen gelten. Das heißt, jede Prüfungsordnung für sich betrachtet, beinhaltet nicht alle Regelungen. Der Titel des Zusatzdokuments lautet: "Einheitliche Regelungen für Prüfungen in den Studiengängen des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik an der Universität Siegen". Begriffe und Vorgehensweisen für die Prüfungsordnungen verschiedener Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengänge des Fachbereichs Elektrotechnik und Informatik zu definieren. Jeder Studiengang erhält eine eigene Prüfungsordnung, die auf diese Einheitlichen Regelungen Bezug nimmt. Prüfungsordnungen und damit auch die Einheitlichen Regelungen konzentrieren sich auf die Frage, welche Prüfungs- bzw. Studienleistungen von Immatrikulierten zu erbringen sind, um einen bestimmten akademischen Grad zu erlangen. Prüfungsordnungen definieren viele operative Details, z.B. An- und Abmeldefristen zu Prüfungen, werden von den zuständigen Prüfungsämtern umgesetzt und müssen daher eindeutige Handlungsanweisungen für die Prüfungsämter beinhalten. Prüfungsordnungen bzw. die Einheitlichen Regelungen definieren die Organisation der Studienberatung im Fachbereich nur indirekt und partiell an den Stellen, wo Mentoren (Studienberater) bei einzelnen Geschäftsprozessen des Prüfungsamts eine Rolle spielen.