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    Frage:
    Was mache ich mit Studierenden mit schlechten Deutschkenntnissen?
    Antwort:
    Es gibt keine generellen Regelungen für diese Situation. Weder die Landeshochschulgesetze, noch hochschulinterne Regelungen sehen zusätzliche Unterstützung für solche Studierende vor. Die einzige Ausnahme ist bei der Bearbeitung von Abschlussarbeiten vorgesehen, die neben deutsch ebenfalls in anderen Sprachen (v.a. englisch) in Absprache mit den Gutachtern geschrieben werden darf. Dies kann natürlich auch in Absprache mit den Dozenten für Seminararbeiten angeboten werden.
    Allgemein bleibt es Sache der verantwortlichen Lehrperson, Ausnahmen zu genehmigen und diese Studierenden zu unterstützen, z.B. Zulassen eines Wörterbuches zu einer Klausur (vorher auf Notizen prüfen!). Abgesehen von den explizit englischsprachig ausgelegten Studiengängen ist vorgesehen, dass der Lehrbetrieb deutschsprachig stattfindet. Ein Entgegenkommen durch die Lehrpersonen ist daher Ermessensache und nicht verpflichtend. Selbstverständlich gilt, dass ein Entgegenkommen keine Vorteile, z.B. bei mündlichen Prüfungen, bringen darf, die deutschen Muttersprachlern verwehrt würden! Lediglich sprachbezogene Unterstützung kann erfolgen.