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Eignungsfeststellungsverfahren

Im Eignungsfeststellungsverfahren soll die Studienbewerberin oder der Studienbewerber nachweisen, dass sie bzw. er eine studiengangbezogene künstlerische und gestalterische Eignung besitzt, die das Erreichen des Studienziels erwarten lässt.

Der Nachweis der Eignung ist Einschreibungsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang Architektur an der Universität Siegen. Er muss vor Aufnahme des Studiums erbracht sein.

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/2025 ist der 15.07.2024 (Poststempel):

Die Studienbewerberin oder der Studienbewerber beantragt die Teilnahme an dem Eignungsverfahren schriftlich. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise gemäß § 4 der Ordnung zur Eignungsfeststellung beizufügen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf ggf. mit Angabe zu künstlerischen, handwerklichen oder ähnlichen Erfahrungen bzw. Ausbildungen
  2. Nachweis über die Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen
  3. Ausarbeitung auf max. drei Seiten A4 (davon zwei Seiten A4 Zeichnungen und eine Seite A4 mit textlichen Erläuterungen) und eine max. einminütige Videodatei zum Thema „Change“ (Aufgabenstellung)
    Bei Rückfragen zur Aufgabenstellung wenden Sie sich bitte an Prof. Tobias Becker (becker@architektur.uni-siegen.de)
  4. Motivationsschreiben (Warum möchten Sie Architektur studieren?) max. 1 Seite A4
  5. Ehrenwörtliche Erklärung, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe eigenständig erbracht wurde (siehe Anlage Seite 2 der Aufgabenstellung)

 


Formalia: 

Der Zugang zum Bachelorstudium an der Universität Siegen setzt neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen den Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung voraus. Näheres regelt die Ordnung zur Eignungsfeststellung im Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 19.03.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 7/2019) und die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 30.09.2018 (Amtliche Mitteilung 47/2018) zuletzt geändert durch die Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen vom 19.03.2019 (Amtliche Mitteilung 7/2019).

Die Ordnung zur Eignungsfeststellung regelt die Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung, künstlerischen oder sonstigen Eignung in Verbindung mit § 3 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur der Universität Siegen.

 

 
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