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Gleitende Arbeitszeit

Gleitende Arbeitszeit

Beschäftigte in Technik und Verwaltung haben an der Universität Siegen die Möglichkeit an der "Gleitenden Arbeitszeit" teilzunehmen und somit ihre Arbeitszeit flexibel im Sinne der Vereinbarkeit zu gestalten. Im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung können Beschäftigte innerhalb eines Zeitraums von 7:00 bis 19:30 Uhr über den Dienstbeginn und das Dienstende selbst bestimmen.
Für die Erfassung der Arbeitszeit werden Zeiterfassungsgeräte verwendet, die eigenhändig von den Beschäftigten bedient werden.

Näheres können Sie der „Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit“ entnehmen.

Flexible Arbeitszeit (ohne "Gleitende Arbeitszeit")

Im wissenschaftlichen Bereich, sowie in vereinzelten Bereichen der Universität Siegen, gilt die „Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit“ nicht. Jedoch wird auch hier üblicherweise großen Wert darauf gelegt, dass die individuellen Abstimmungen bezüglich der Arbeitszeit ein hohes Maß an persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestatten.

Ansprechpartner*innen an der Universität Siegen

Zuständig für die Zeiterfassung, die Zeitkorrektur und die Überprüfung der Einhaltung der persönlichen Arbeitszeiten im Rahmen der "Gleitenden Arbeitszeit" ist das Dezernat 4.

Abt. 4.4, Zuständigkeit für Personal in Technik und Verwaltung und Auszubildende

 
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