Für Angestellte
Wenn Sie in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, müssen Sie eine Reihe von bürokratischen Schritten beachten und werden einige Briefe und Formulare von verschiedenen Institutionen erhalten. Schon vor Ihrer Ankunft müssen Sie einige Formulare ausfüllen und werden um viele Angaben gebeten. Mehr dazu erfahren Sie in den untenstehenden Informationen.
Steuer-ID
In der Regel erhalten Sie Ihre lebenslang gültige
Steuer-ID, nachdem Sie Ihren Wohnort im Bürgerbüro angemeldet haben. Da sie einige Wochen nach
der Anmeldung per Post zugestellt wird, achten Sie bitte
darauf, dass Ihr Name auf dem Briefkasten steht. Sobald Sie
Ihre Steuer-ID haben, geben Sie bitte Ihrer
Ansprechpartner:in in der Personalabteilung Bescheid. Es
kann sein, dass Sie zunächst ein niedrigeres erstes Gehalt
als erwartet erhalten. Das ist in der Regel der Fall, wenn
das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) noch nicht
alle relevanten Informationen hat und Sie in die
Steuerklasse VI einstuft, die mit vielen Abzügen verbunden
ist. Sobald dies jedoch korrigiert ist, sollten ihr volles
Gehalt und eine Nachzahlung erhalten.
Sollten Sie zunächst aus dem Ausland arbeiten,
müssen Sie eine Steuer-ID
beantragen. Wir unterstützen Sie gerne
hierbei.
LBV – Landesamt für
Besoldung und Versorgung
Das LBV, oder Landesamt für Besoldung und
Versorgung NRW, ist zuständig für die Berechnung und
Auszahlung der Bezüge aller Beschäftigten des Landes
Nordrhein-Westfalen. Die Universität Siegen gehört zu den
öffentlichen Hochschulen in Deutschland, die etwa 90 % der
deutschen Hochschullandschaft ausmachen. Da öffentliche
Hochschulen staatlich finanziert werden, werden die
Beschäftigten vom jeweiligen Landesamt für Besoldung und
Versorgung bezahlt. Für die Universität Siegen ist dies das
LBV NRW. Aus diesem Grund müssen Sie bei einer
Beschäftigung an der Universität eine Reihe von Formularen
für das LBV ausfüllen und erhalten auch Ihre
Gehaltsabrechnungen (siehe unten) vom LBV..
Sozialversicherung
In Deutschland gibt es ein a Sozialversicherungssystem welches die
Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die
Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die
Pflegeversicherung umfasst. Die Beiträge zu diesen fünf
Sozialversicherungen werden monatlich von Ihrem Lohn
abgezogen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrem
Bruttolohn. Auch die Universität als Ihre Arbeitgeberin
zahlt einen zusätzlichen Betrag in die jeweiligen Kassen
ein.
Nach der Anmeldung Ihrer Adresse erhalten Sie von der
Deutschen Rentenversicherungeinen
sogenannten Sozialversicherungsausweis per Post. Diese
Nummer ist Ihr ganzes Leben lang gültig, bewahren Sie
dieses Dokument also bitte auf. Auch wenn das Wort
"Ausweis" eine Karte oder Ähnliches vermuten lässt, ist das
Stück Papier alles, was Sie brauchen. Sollten Sie das
Dokument verlieren, wenden Sie sich bitte an die
Rentenversicherung, um einen Ersatz zu beantragen. Diese
Nummer ist vor allem im Hinblick auf spätere
Rentenansprüche wichtig. Bitte beachten Sie, dass die
Krankenversicherung zwar ein Teil der Sozialversicherung
ist, Sie aber eine eigene Nummer und auch eine
Krankenversicherungskarte von Ihrer Krankenkasse
erhalten.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist Teil der
Sozialversicherungen in Deutschland. Alle
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen zahlen
automatisch Beiträge in die Rentenversicherung. Eine
Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht möglich.
Informationen zur zusätzlichen Rentenversicherung der VBL
finden Sie unten.
Informationen zu Ihren Rentenansprüchen in verschiedenen
Ländern der EU finden Sie hier.
Für individuelle Fragen, können Sie sich an anfragen-international@vbl.de
wenden.
Britische Staatsbürger:innen finden zusätzlich
Informationen zu Rentenansprüchen im Vereinigten Königreich
hier.
VBL – Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder
Die VBL,
oder Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist eine
Versicherungsgesellschaft für die betriebliche
Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes, zu dem auch die
Universität gehört. In der Regel werden Sie automatisch für
die VBL klassik angemeldet. Die Beiträge
für Arbeitnehmer:innen liegen bei 1,81 % des zu
versteuernden Einkommens, der Arbeitgeber zahlt zusätzlich
6,45 %. Da die Anspruchsberechtigung erst nach insgesamt 5
Jahren (bzw. 60 Monaten) Beschäftigung erreicht wird,
ermöglicht die VBL es Wissenschaftler:innen mit befristeten
Verträgen, sich innerhalb der ersten zwei Monate der Beschäftigung für
das VBL extra-Modell zu entscheiden.
Einen guten Überblick und weitere Unterschiede zwischen den
Systemen finden Sie im Video für "Wissenschaftler" oder auf
der Webseite der VBL. Weiter haben Sie die
Möglichkeit, über die Webcasts des VBL Informationen zu
erhalten.
Gehaltsabrechnung
Die erste Gehaltsabrechnung zu erhalten, kann sehr
verwirrend sein, da Sie wissen vielleicht nicht, wo auf dem
Dokument welche Informationen zu finden sind. Hierfür
können wir Ihnen aber glücklicherweise einen Spickzettel in englischer
Sprache anbieten.
Arbeitslosengeld - Wenn
der Vertrag endet
Da die meisten Stellen an der Uni aus Drittmitteln
finanziert und daher befristet sind, kann es sein, dass
Ihre Stelle ausläuft und Sie aber z. B. auf weitere
Finanzierung warten, bevor Ihr Projekt zum Ende kommt, oder
noch nicht sicher sind, wie es weitergehen soll. Wenn Sie
mindestens ein komplettes Jahr (innerhalb der letzten 30
Monate) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben,
können Sie für den Übergangszeitraum
Arbeitslosengeld I beantragen. Hierfür müssen Sie sich
spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres
Vertrages bei der Agentur für Arbeit als
"arbeitssuchend" melden. Dies können Sie in Person
bei der Agentur für Arbeit, online, oder telefonisch machen.
Zum Ende Ihrer Beschäftigung, aber spätestens am
ersten Tag der Arbeitslosigkeit, müssen Sie sich
"arbeitslos" melden. Dies ist ebenfalls in Person,
online oder telefonisch möglich. Im Anschluss daran kann
der Arbeitslosengeldantrag gestellt werden. Die
Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit in
Siegen finden Sie hier.
Sollte es bei der Meldung Schwierigkeiten geben, weil ein
anderer Aufenthaltstitel verlangt wird, bestehen Sie
darauf, dass dennoch Ihre Daten aufgenommen werden, damit
nachvollzogen werden kann, dass Sie an dem bestimmten Datum
dort waren. Danach können Sie sich beim Welcome Center
melden und wir schauen gemeinsam nach Lösungen.
Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema
befassen, damit Sie für eine Verlängerung/Änderung Ihres
Aufenthaltstitels (je nach Voraussetzungen) den
Arbeitslosengeldbescheid bei der Ausländerbehörde vorlegen
können.
Gut zu wissen: Das Arbeitslosengeld beträgt ca. 60 %
Ihres vorherigen Nettogehalts. Sie können dies aber auch
hier genauer berechnen.