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Eva Shirley

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Für Angestellte

 

Wenn Sie in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, müssen Sie eine Reihe von bürokratischen Schritten beachten und werden einige Briefe und Formulare von verschiedenen Institutionen erhalten. Schon vor Ihrer Ankunft müssen Sie einige Formulare ausfüllen und werden um viele Angaben gebeten. Mehr dazu erfahren Sie in den untenstehenden Informationen.

Steuer-ID


In der Regel erhalten Sie Ihre lebenslang gültige Steuer-ID, nachdem Sie Ihren Wohnort im Bürgerbüro angemeldet haben. Da sie einige Wochen nach der Anmeldung per Post zugestellt wird, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Name auf dem Briefkasten steht. Sobald Sie Ihre Steuer-ID haben, geben Sie bitte Ihrer Ansprechpartner:in in der Personalabteilung Bescheid. Es kann sein, dass Sie zunächst ein niedrigeres erstes Gehalt als erwartet erhalten. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) noch nicht alle relevanten Informationen hat und Sie in die Steuerklasse VI einstuft, die mit vielen Abzügen verbunden ist. Sobald dies jedoch korrigiert ist, sollten ihr volles Gehalt und eine Nachzahlung erhalten.

Sollten Sie zunächst aus dem Ausland arbeiten, müssen Sie eine Steuer-ID beantragen. Wir unterstützen Sie gerne hierbei.

LBV – Landesamt für Besoldung und Versorgung


Das LBV, oder Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Bezüge aller Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Universität Siegen gehört zu den öffentlichen Hochschulen in Deutschland, die etwa 90 % der deutschen Hochschullandschaft ausmachen. Da öffentliche Hochschulen staatlich finanziert werden, werden die Beschäftigten vom jeweiligen Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt. Für die Universität Siegen ist dies das LBV NRW. Aus diesem Grund müssen Sie bei einer Beschäftigung an der Universität eine Reihe von Formularen für das LBV ausfüllen und erhalten auch Ihre Gehaltsabrechnungen (siehe unten) vom LBV..

Sozialversicherung


In Deutschland gibt es ein a Sozialversicherungssystem welches die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung umfasst. Die Beiträge zu diesen fünf Sozialversicherungen werden monatlich von Ihrem Lohn abgezogen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrem Bruttolohn. Auch die Universität als Ihre Arbeitgeberin zahlt einen zusätzlichen Betrag in die jeweiligen Kassen ein.

Nach der Anmeldung Ihrer Adresse erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherungeinen sogenannten Sozialversicherungsausweis per Post. Diese Nummer ist Ihr ganzes Leben lang gültig, bewahren Sie dieses Dokument also bitte auf. Auch wenn das Wort "Ausweis" eine Karte oder Ähnliches vermuten lässt, ist das Stück Papier alles, was Sie brauchen. Sollten Sie das Dokument verlieren, wenden Sie sich bitte an die Rentenversicherung, um einen Ersatz zu beantragen. Diese Nummer ist vor allem im Hinblick auf spätere Rentenansprüche wichtig. Bitte beachten Sie, dass die Krankenversicherung zwar ein Teil der Sozialversicherung ist, Sie aber eine eigene Nummer und auch eine Krankenversicherungskarte von Ihrer Krankenkasse erhalten.

Rentenversicherung


Die Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherungen in Deutschland. Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen zahlen automatisch Beiträge in die Rentenversicherung. Eine Befreiung von der Rentenversicherung ist nicht möglich. Informationen zur zusätzlichen Rentenversicherung der VBL finden Sie unten.

Informationen zu Ihren Rentenansprüchen in verschiedenen Ländern der EU finden Sie hier. Für individuelle Fragen, können Sie sich an anfragen-international@vbl.de wenden.

Britische Staatsbürger:innen finden zusätzlich Informationen zu Rentenansprüchen im Vereinigten Königreich hier.

VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder


Die VBL, oder Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist eine Versicherungsgesellschaft für die betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes, zu dem auch die Universität gehört. In der Regel werden Sie automatisch für die VBL klassik angemeldet. Die Beiträge für Arbeitnehmer:innen liegen bei 1,81 % des zu versteuernden Einkommens, der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 6,45 %. Da die Anspruchsberechtigung erst nach insgesamt 5 Jahren (bzw. 60 Monaten) Beschäftigung erreicht wird, ermöglicht die VBL es Wissenschaftler:innen mit befristeten Verträgen, sich innerhalb der ersten zwei Monate der Beschäftigung für das VBL extra-Modell zu entscheiden. Einen guten Überblick und weitere Unterschiede zwischen den Systemen finden Sie im Video für "Wissenschaftler" oder auf der Webseite der VBL. Weiter haben Sie die Möglichkeit, über die Webcasts des VBL Informationen zu erhalten.

Gehaltsabrechnung


Die erste Gehaltsabrechnung zu erhalten, kann sehr verwirrend sein, da Sie wissen vielleicht nicht, wo auf dem Dokument welche Informationen zu finden sind. Hierfür können wir Ihnen aber glücklicherweise einen Spickzettel in englischer Sprache anbieten.

Arbeitslosengeld - Wenn der Vertrag endet


Da die meisten Stellen an der Uni aus Drittmitteln finanziert und daher befristet sind, kann es sein, dass Ihre Stelle ausläuft und Sie aber z. B. auf weitere Finanzierung warten, bevor Ihr Projekt zum Ende kommt, oder noch nicht sicher sind, wie es weitergehen soll. Wenn Sie mindestens ein komplettes Jahr (innerhalb der letzten 30 Monate) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, können Sie für den Übergangszeitraum Arbeitslosengeld I beantragen. Hierfür müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Vertrages bei der Agentur für Arbeit als "arbeitssuchend" melden. Dies können Sie in Person bei der Agentur für Arbeit, online, oder telefonisch machen.
Zum Ende Ihrer Beschäftigung, aber spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, müssen Sie sich "arbeitslos" melden. Dies ist ebenfalls in Person, online oder telefonisch möglich. Im Anschluss daran kann der Arbeitslosengeldantrag gestellt werden. Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit in Siegen finden Sie hier.

Sollte es bei der Meldung Schwierigkeiten geben, weil ein anderer Aufenthaltstitel verlangt wird, bestehen Sie darauf, dass dennoch Ihre Daten aufgenommen werden, damit nachvollzogen werden kann, dass Sie an dem bestimmten Datum dort waren. Danach können Sie sich beim Welcome Center melden und wir schauen gemeinsam nach Lösungen.

Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig mit dem Thema befassen, damit Sie für eine Verlängerung/Änderung Ihres Aufenthaltstitels (je nach Voraussetzungen) den Arbeitslosengeldbescheid bei der Ausländerbehörde vorlegen können.

Gut zu wissen: Das Arbeitslosengeld beträgt ca. 60 % Ihres vorherigen Nettogehalts. Sie können dies aber auch hier genauer berechnen.

 
 
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