Susanne Engelmann
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Winter Semester 2024-25:
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PROMOS-Förderung
Über das PROMOS-Programm können Aufenthalte an Partnerhochschulen außerhalb Europas gefördert werden.
Das Teilstipendium umfasst gewöhnlich eine monatliche Förderung für den Aufenthalt und einen einmaligen Resiekostenzuschuss. Die PROMOS-Fördersätze variieren je nach Zielland. Anzahl und Zusammensetzung der Stipendien ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Projektmittel.
Für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen (GdB ≥ 50) besteht die Möglichkeit einer Sonderförderung. Nähere Informationen finden sich in unseren PROMOS-Richtlinien 2025 (folgen in Kürze).
Fördersätze
Die PROMOS-Fördersätze gelten für Aufenthalte (4 Wochen bis 6 Monate) an Partnerhochschulen außerhalb Europas, die im Sommersemester 2025 und Wintersemester 2025/26 stattfinden. Das Stipendienangebot hängt von der Verfügbarkeit entsprechender Projektmittel ab.
Zielland | Aufenthalt | Reisekosten |
Argentinien | 450 EUR | 2.375 EUR |
Brasilien | 550 EUR | 2.075 EUR |
China | 550 EUR | 1.425 EUR |
Ghana | 450 EUR | 1.475 EUR |
Japan | 550 EUR | 2.100 EUR |
Jordanien | 450 EUR | 1.000 EUR |
Korea, Süd | 450 EUR | 1.550 EUR |
Mexiko | 450 EUR | 2.125 EUR |
Taiwan | 450 EUR | 2.125 EUR |
USA (West) | 450 EUR | 1.375 EUR |
Stipendienrichtlinien
In unseren PROMOS-Stipendienrichtlinien 2025 (folgen in Kürze) findest du alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm. Hinweise zu Stipendienvergabe, -berechnung und -auszahlung, sowie Rückzahlungsfällen haben wir für dich noch einmal unten zusammengefasst.
Stipendienvergabe
Ein PROMOS-Teilstipendium kannst du nur erhalten, wenn du am Global Exchange Programm der Universität Siegen teilnimmst. Dein Studienaufenthalt an unserer Partnerhochschule muss zwischen 4 Wochen und 6 Monate dauern.
Bei der Anmeldung zum Global Exchange Programm, kannst du dich direkt um eine Förderung über PROMOS bewerben. Alle Anmeldungen, die vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, werden durch die zuständige Fachkoordination und die Projektkoordination geprüft und bewertet. Aus der Gesamtbewertung ergibt sich ein Ranking. Reichen unsere Mittel nicht aus, um alle teilnehmenden Studierenden zu fördern, wird dieses Ranking für die Vergabe von Stipendien genutzt. Die Stiupendienvergabe erfolgt im Februar des jeweiligen Projektjahres.
Bei der Platz- und Stipendienvergabe werden deine bisherigen Studienleistungen mit 55%, Sinn und Zweck des Aufenthalts mit 30% und deine Sprachkenntnisse der Unterrichts- und ggf. Landessprache mit 15% gewichtet.
Stipendienberechnung
Erhältst du ein PROMOS-Stipendium, wirst du gewöhnlich mit einem monatlichen Teilstipendium für den Aufenthalt und einem einmaligen Reisekostenzuschuss gefördert. Die Förderraten variieren je nach Zielland. Anzahl und Zusammensetzung der Stipendien ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Projektmittel.
Insgesamt können Studierende bis zu 12 Monate über PROMOS gefördert werden:
- jeweils im Bachelor- und Masterstudium bis zu sechs Monate
- die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. zwei Mal für 3 Monate)
Auszahlung
Die Auszahlung der Teilstipendien ist an die fristgerechte Abgabe der Global Exchange Programmunterlagen gebunden.
Die Auszahlung der Teilstipendien erfolgt, sobald Stipendienvereinbarung, Zusage der Einrichtung und Studienbescheinigung für den Aufenthaltszeitraum vorliegen.
Teilstipendien für Mobilität (Reisekostenzuschuss) werden gewöhnlich einen Monat vor Beginn des Aufenthalts, Teilstipendien für den Aufenthalt monatlich ausgezahlt.
Rückzahlungsfälle
Werden die in der Stipendienvereinbarung genannten Global Exchange Programmunterlagen nicht vollständig eingereicht oder der Aufenthalt nicht angetreten/frühzeitig beendet, versendet die Abteilung International Student Affairs einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.
Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechenderechtliche Schritte einleitet.
Das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen (PROMOS) wird gefördert durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).