Kontakt
Universität Siegen
Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB)
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Mail: info@sport.uni-siegen.de
Telefon: 0271 740-4508
(Mo 15–16 Uhr + Mi 09–10 Uhr)
Teilnahmebedingungen
Geltungsbereich: Hochschulsportkurse und Kooperationskurse
Die gesetzliche Aufgabe der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) ist die Förderung des Sports im Bereich der Universität. Dazu finden Hochschulsportkurse auf dem Campus und mit Übungsleitungen der ZB-SB statt.
Zusätzlich bietet die ZB-SB Kooperationskurse an. Dabei handelt es sich um Kurse, die gemeinsam mit regionalen Sportvereinen und kommerziellen Sportunternehmen auf deren Sportanlagen und mit deren Übungsleitungen bereitgestellt werden. Es kann sich um Kurse handeln, die ausschließlich für Angehörige der Universität geöffnet sind, oder um Kurse, bei denen auch Mitglieder der Sportorganisation teilnehmen können (zum Beispiel Vereinsmitglieder oder Kunden).
Die Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen im Hochschulsport an der Universität Siegen und für Kooperationskurse. Mit der Buchung eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Haftungsausschluss/ Versicherungsschutz
Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Sportangeboten auf eigene Gefahr und persönliche Verantwortung, d.h. für den Fall eines Schadens müssen die Teilnehmenden grundsätzlich selbst für einen ausreichenden privaten Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sorgen bzw. haften selbst.
Speziell für Studierende der Universität Siegen besteht unter bestimmten Bedingungen, die jeweils im Einzelfall zu prüfen sind, ein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Hinweise zu deren Geltungsbereich und Umfang stellt die ZB-SB auf ihrer Internetseite bereit.
Die Universität Siegen haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Kooperationskursen tritt die kooperierende Sportorganisation neben die Universität Siegen und haftet in gleicher Weise für die in Ihrer Sphäre entstehenden Schäden.
Sporttauglichkeit
Mit der Teilnahme an einem Sportangebot wird die eigene Sporttauglichkeit bestätigt. Sollten eigene Zweifel an der Sporttauglichkeit bestehen, darf die Sportausübung erst dann aufgenommen werden, wenn eine ärztliche Sporttauglichkeitsbestätigung vorliegt. Die Übungsleitung sollte über sportrelevante Erkrankungen und Einschränkungen (z. B. Asthma, Diabetes, Epilepsie, Herzprobleme) vor der Teilnahme am Sportbetrieb informiert werden, soweit erforderlich, um akute Risiken während der Veranstaltung zu vermeiden. Eine Speicherung der Daten durch die ZB-SB erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich (z.B. Unfalldokumentation).
Teilnahme-Gruppen und Teilnahmebeiträge
Gruppe 1: Studierende der Universität Siegen, Auszubildende der Universität Siegen
Gruppe 2: Beschäftigte der Universität Siegen, Alumni der Universität Siegen
Gruppe 3: Gäste, Gasthörende, Studierende anderer Universitäten
Die jeweiligen Beiträge sind für die Teilnehmenden im Buchungsvorgang ersichtlich. Die Staffelung trägt u.a. den unterschiedlichen Inanspruchnahmemöglichkeiten öffentlicher Mittel Rechnung. Die Teilnahmebeiträge dienen der anteiligen Finanzierung des Hochschulsports.
Buchung von Sportkarte und Teilnahmeplätzen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen muss ein Teilnahmeplatz gebucht werden. Dies kann mit einem Beitrag verbunden sein, der von der ZB-SB bestimmt wird und im Buchungssystem vor der kostenpflichtigen Buchung ersichtlich ist.
Die Anzahl der Teilnahmeplätze in einer Veranstaltung ist begrenzt. Das Verfahren zur Vergabe der Teilnahmeplätze einer Veranstaltung bestimmt die ZB-SB. Dabei kann die Berechtigung zur Teilnahme auf bestimmte Teilnahme-Gruppen begrenzt sein. Die Anzahl der Teilnahmeplätze, das Vergabeverfahren und die zugelassenen Teilnahme-Gruppen sind im Buchungssystem ersichtlich.
Bei bestimmten Veranstaltungen kann die Buchung eines Teilnahmeplatzes voraussetzen, dass vor oder mit der Buchung die Sportkarte zu erwerben ist. Die Sportkarte behält für das gesamte Semester ihre Gültigkeit. Der für die Sportkarte zu entrichtende Beitrag ist vor der kostenpflichtigen Buchung im Buchungssystem ersichtlich. Die Sportkarte führt nicht zu einem Anspruch auf einen Teilnahmeplatz in einer bestimmten Veranstaltung.
Teilnahmeplätze dürfen nicht blockiert werden (Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung): Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen, nicht möglich sein, so ist die Buchung über das Buchungssystem selbstständig zu stornieren und der Platz so wieder freizugeben.
Bezahlung der Beiträge
Die Bezahlung der Beiträge kann ausschließlich nach Anmeldung über das Buchungssystem und über Lastschrift erfolgen. Hierfür muss ein Lastschriftmandat erteilt werden. Sollten Kosten für Rücklastschriften entstehen, sind diese zusätzlich zu den Beiträgen zu zahlen.
Bestätigung und Kontrolle der Buchung
Nach der Buchung wird eine digitale Bestätigung der Buchung ausgestellt. Bestätigungen gelten nur für die in der Bestätigung genannten Person und sind nicht übertragbar.
Die Bestätigung für das betreffende Sportangebot muss der Übungsleitung bzw. einer von der ZB-SB beauftragten Person bei der Veranstaltung vorgezeigt werden können, z.B. auf einem Smartphone, mit dem ein digitaler Check-In durchgeführt wird.
Ausschluss von der Teilnahme
Teilnehmende, die eine Veranstaltung akut stören, können durch die Übungsleitung unmittelbar von dem Veranstaltungstermin ausgeschlossen werden und müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen.
Des Weiteren kann die ZB-SB Personen nach vorheriger Anhörung von der Teilnahme befristet oder dauerhaft ausschließen, wenn ein wichtiger Grund festgestellt wird. Wichtige Gründe können insbesondere sein:
- Nichtzahlung der Beiträge (bspw. Verursachung von Rücklastschriften)
- Fehlende Sporttauglichkeit
- Wiederholtes Blockieren von Teilnahmeplätzen (Nicht-Teilnahme trotz Anmeldung)
- Betrug oder Versuch des Betrugs bei der Buchung (bspw. Angabe falscher Daten oder Nutzung von Teilnahme-Bestätigungen anderer Personen)
- Störung der Veranstaltung, zum Beispiel durch Missachtung der Anweisungen der Übungsleitung
- Diebstahl
- Beschwerden des Kooperationspartners bei der ZB-SB über das Verhalten der betreffenden Person
- Verstoß gegen die Hallenordnung der ZB-SB, zum Beispiel unbefugte Nutzung von Sportmaterialien oder Anlagen
- Verstoß gegen die Hausordnung der Universität Siegen, zum Beispiel Sachbeschädigungen, Vandalismus, Verdreckung oder Durchführung von unzulässigen Werbemaßnahmen
- Verstoß gegen die Richtlinie für einen respektvollen Umgang an der Universität Siegen, zum Beispiel Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung
- Ordnungsverstöße gemäß § 51a Absatz 1 HG, zum Beispiel Anwendung von Gewalt oder Verletzung der Würde von anderen Hochschulangehören durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Beleidigungen
- Gesellschaftliche Verhaltensweisen, die den Werten der Universität Siegen entgegenstehen, zum Beispiel Unterstützung demokratiefeindlicher oder rassistischer Initiativen
Teilnehmende, die sich durch den Ausschluss ungerecht behandelt fühlen, können sich an die Leitung der ZB-SB wenden. Sollte sich die Angelegenheit auf diesem Weg nicht klären lassen, steht darüber hinaus die zentrale Beschwerdestelle der Universität zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz
1. Erhebung personenbezogener Daten
Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unseres Angebots. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die direkt oder indirekt auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzungsverhalten. Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b). Dies bedeutet, dass wir die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen und zur Kursdokumentation festgestellten personenbezogenen Daten nur erheben, speichern und verarbeiten, soweit diese zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Zur Abwicklung zukünftiger Buchungen speichern wir Ihre Daten. Sie stimmen zu, dass im Falle eines Unfalls Ihre gesundheitsbezogenen Daten gem. § 24 (6) DGUV und Art. 9 (2) a) DSGVO auch von anderen Personen dokumentiert und von der ZB-SB archiviert werden dürfen. Jede weitere, über die angegebenen Zwecke hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten Einwilligungserklärung Ihrerseits. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Universität Siegen nachzulesen.
2. Nutzung von Bildnissen
Sie willigen gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG und Art. 6 Abs. 1 lit a) ein, dass im Zusammenhang mit den Veranstaltungen erstellte Bild- und Videoaufnahmen von Ihnen, die von der ZB-SB veranlasst sind, zusammen mit Ihrem Namen im Rahmen einer weltweiten crossmedialen Werbekampagne von der Universität Siegen genutzt werden dürfen. Sie willigen ein, dass Ihre oben genannten Aufnahmen in folgender Art und Weise durch die Universität Siegen veröffentlicht werden dürfen: auf den öffentlichen Webseiten, in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, Twitter, YouTube), auf zu Werbezwecken erstellten Drucksachen. Ihnen ist bekannt, dass im Falle der Veröffentlichung der oben genannten Daten im Internet ein weltweiter Abruf möglich ist. In eine etwaige damit verbundene Übermittlung in Drittstaaten willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 lit a. DSGVO ein.
Erstattung und Erlassung von Beiträgen
1. Widerruf einer Buchung
Von einer kostenpflichtigen Buchung kann ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail zurückgetreten werden. Im Falle eines Widerrufs sind beide Seiten zur Rückerstattung bereits empfangener Leistungen verpflichtet. Können die Leistungen nicht oder nur teilweise zurückerstattet werden, muss Wertersatz geleistet werden.
Für die Sportkarte bedeutet dies, dass eine Erstattung oder Erlassung des Beitrags ausgeschlossen ist, sofern nach der Buchung der Sportkarte mindestens eine Veranstaltung im Hochschulsport stattgefunden hat und mit der betreffenden Sportkarte die Berechtigung bestand, einen Teilnahmeplatz zu buchen. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Teilnahmeplatz gebucht oder an einer Veranstaltung teilgenommen wurde.
Für Kooperationskurse bedeutet dies, dass die ZB-SB mit der Buchung bereits die Leistung der Vermittlung erbracht hat. Die mit dem Kooperationspartner vereinbarte Vermittlungsgebühr kann daher nicht mehr erstattet oder erlassen werden (Stand WiSe 2025/26: 20 Euro). In welchem Umfang der Beitrag darüber hinaus erstattet oder erlassen werden kann, klärt die ZB-SB mit dem betreffenden Kooperationspartner auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Veränderung des Angebots
Das Veranstaltungsangebot kann seitens der ZB-SB ohne Angabe von Gründen jederzeit verändert werden. Solange Art und Umfang des ursprünglichen Angebots erhalten bleiben, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Erlassung von Beiträgen. Beiträge für die Sportkarte sind von der Erstattung oder Erlassung aufgrund einer Veränderung des Veranstaltungsangebots ausgeschlossen.
3. Ausfall einer Veranstaltung
Wenn eine Veranstaltung erstens ganz oder zu Teilen entfällt und zweitens für diese Veranstaltung ein veranstaltungsbezogener Beitrag gezahlt wurde, kann bis vier Wochen nach dem letzten Termin der Veranstaltung bzw. nach Bekanntwerden des Ausfalls der gesamten Veranstaltung eine Erstattung bzw. Erlassung von Beiträgen bei der ZB-SB formlos beantragt werden. Der Umfang der Erstattung bestimmt sich über den Anteil der nicht erbrachten Leistungen am ursprünglichen Gesamtangebot. Beiträge für die Sportkarte werden dabei nur erstattet oder erlassen, wenn die Sportkarte Voraussetzung für die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung war und durch den Ausfall nach der Buchung der Sportkarte überhaupt kein Sportangebot mehr bestand.
4. Persönliche Gründe
Eine Erstattung oder Erlassung von Beiträgen aufgrund von persönlichen Gründen ist nicht möglich (z.B. Krankheit, Verletzung, Umzug, Zeitmangel). Auch führt der Ausschluss von der Teilnahme nicht zu einem Anspruch auf Erstattung oder Erlassung von Beiträgen.
Der Widerruf bzw. der Antrag auf Erstattung oder Erlassung ist zu richten an: info@sport.uni-siegen.de