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Dr. Sonja Weber-Menges (kommissarisch)

Tel.: +49 (0) 271 740 -4233
E-Mail: behindertenberatung[at]
uni-siegen.de

Raum: AR-D 4105
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen

Impressum

Hinweise für Lehrende zu den besonderen Bedürfnissen von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Vorwort

Nach der 20. Sozialerhebung des Studentenwerks von 2012 sind etwa 7% der eingeschriebenen Studierenden an deutschen Hochschulen behindert oder chronisch krank. Etwa ein Drittel davon sieht sich krankheits- oder behinderungsbedingt im Studium erheblich beeinträchtigt.

Die soziale Dimension des Bologna Prozesses macht den Hochschulen klare und terminierte Zielvorgaben zur Umsetzung eines barrierefreien Studiums. Die Hochschulleitungen in Deutschland haben sich verpflichtet, innerhalb eines Jahres mit Expert*innen vor Ort zu klären, wo die spezifischen Probleme liegen, um die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können. Bereits 2012 sollen die Ergebnisse evaluiert werden mit der Zielvorgabe einer chancengleichen Teilhabe aller am akademischen Leben.

Im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Studiengänge auf europäischer Ebene wird auch eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Studienbedingungen für behinderte und kranke Studierende eingefordert. Das bedeutet konkret, dass zum einen geeignete, angemessene Studienbedingungen geschaffen werden müssen, die es z. B einem Schwerbehinderten möglich machen, am Studium, an der Forschung und am sozialen Leben der Universität teilzunehmen. Zum anderen müssen die Bedingungen soweit vereinheitlicht sein, dass auch ein Wechsel des Studienortes grundsätzlich möglich ist. Die Hochschulen haben sich verpflichtet, bis 2010 entsprechende Maßnahmen umzusetzen, die einen angemessenen Nachteilsausgleich gewährleisten.

Die Universität Siegen unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die erforderlichen Lern- und Arbeitsbedingungen für alle zu schaffen. Dazu gehört das Streben nach angemessener Barrierefreiheit bei Wegen, Räumlichkeiten und Ausstattung, sowie das Bemühen, auch wahrnehmungs-, mobilitäts- oder gesundheitlich eingeschränkten Studierenden ein Lern- und Arbeitsumfeld zu schaffen, das für einen Studienerfolg notwendig ist. Dazu kann die Bereitstellung technischer Hilfsmittel ebenso gehören wie Unterstützung durch zusätzliche Materialien, Skripte sowie Hilfen anderer Art wie Zeitzugaben oder abweichende Formen der Leistungserbringung.

Voraussetzung einer wirksamen Unterstützung ist natürlich das Wissen des Lehrenden um die Einschränkung und die damit verbundenen Schwierigkeiten der Behinderten oder Kranken. Ein großer Teil der Betroffenen hat aber Schwierigkeiten, eigene Gesundheitsprobleme frühzeitig anzusprechen und um angemessene Unterstützung zu bitten. Gesundheitliche Einschränkungen sind oft nicht sichtbar, die Lehrenden können nicht von den Problemen des Einzelnen wissen. Daher wäre es sicher für Kranke und Behinderte eine große Hilfe, wenn Lehrende zu Semesterbeginn die Studierenden mit gesundheitlichen Schwierigkeiten ermutigen, sich zu mit ihnen in Verbindung zu setzen um im Gespräch unter vier Augen angemessene Wege bei Studium und Arbeit zu finden. So kann die Privatsphäre der Behinderten oder Kranken gewahrt bleiben und zugleich ein angemessenes Unterstützungsangebot gemacht werden. Die Betroffenen können so – unter Wahrung ihrer Privatsphäre – selbst zu ihren Einschränkungen Auskunft geben und Hilfen und Lösungswege vorschlagen.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist die Universität verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse behinderter oder chronisch kranker Studierender zu berücksichtigen. Auch entsprechende Vorgaben in den Prüfungsordnungen tragen dem Gedanken eines Nachteilsausgleichs Rechnung. Dabei bleibt zu bedenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen sehr unterschiedlich in Formen und Konsequenzen sind und dass Hilfen und Lösungen gegebenenfalls individuell abgestimmt sein müssen.

Unterstützungsbedarf für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen

Je nach Art und Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung können völlig unterschiedliche Hilfs- und Unterstützungsangebote erforderlich sein. Unter den Studierenden finden sich folgende Gruppen von Behinderungen:

Hilfen für Studierende mit Mobilitätseinschränkungen

  • Verlegung von Veranstaltungen, sofern Räume schwer zugänglich sind
  • Rechtzeitige Bekanntgabe von Literatur und Referatsthemen
  • Zeitzugabe bei Referaten, Hausarbeiten, Klausuren
  • Teamarbeit, Hilfsmittel (Laptop, Lesepult, Tisch)
  • Zulassung von Ersatzleistungen (etwa bei Exkursionen, Praktika)
  • Unterbrechungen bei mehrstündigen Veranstaltungen, Ruhepausen
  • Längere Vorbereitungszeit, Zeitzugabe bei schriftlichen Prüfungsleistungen
  • Prüfungsmodifikationen: Klausur statt mündlicher Prüfung oder umgekehrt

Hilfen für Blinde und Studierende mit Sehschädigung

  • Gute Verständlichkeit, Lautstärke (Mikrophon)
  • Verbalisieren von schriftlichen Medien, Tafelbildern
  • Gut beleuchtete Tafel, kontrastreiche Schrift, klare Textstruktur
  • Hilfe bei der Suche nach einem Sitzplatz im Hörsaal/Seminarraum
  • Längere Vorbereitungszeit, Zeitzugaben bei schriftlichen Prüfungen
  • Vorbereitung vergrößerter Folien oder Tafelbilder
  • Prüfungsmodalitäten: mündliche Prüfung statt Klausur oder umgekehrt
  • Blindenarbeitsplatz in AR-D 4004 (Zugang ist über die Pforte in AR-D erhältlich)

Hilfen für gehörlose Studierende oder Studierende mit Hörbehinderung

  • Einsatz visueller Medien (Overhead Projektor, Beamer, Tafel)
  • Deutliche Aussprache, möglichst der hörbehinderten Person zugewandt
  • Saalmikrophon oder die vom Hörgeschädigten mitgebrachte Mikroportanlage benutzen
  • Mehr Zeit für die Bearbeitung von Referaten, Hausarbeiten Klausuren
  • Absprache zu Prüfungsmodifikationen treffen: schriftliche Prüfung statt mündliche
  • Gebärdendolmetscher*in zulassen, ggf einen eigenen Raum für die Prüfung beschaffen

Hilfen für Studierende mit Sprachbehinderung

  • der betroffenen Person zum Reden und Formulieren Zeit lassen, selbst normal sprechen
  • Wörter und Sätze nicht für die sprachbehinderte Person vervollständigen
  • Teamarbeit zulassen
  • ggf. Prüfungsmodifikation: Schriftlicher statt mündlicher Leistungsnachweise

Hilfen für Studierende mit chronischer Erkrankung

  • ggf. Ersatzleistungen, falls eine regelmäßige Teilnahme nicht möglich ist
  • Vermeidung von stresserzeugenden Arbeitsphasen
  • Studienunterbrechungen bei längeren Krankheitsphasen
  • Absprachen über Zeitverlängerungen bei Hausarbeiten und Prüfungen
  • Veränderung des zeitlichen Prüfungsablaufs

Vor allem bei Studierenden mit chronischen Erkrankungen (Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, Stoffwechselerkrankungen, MS, Rheuma, Tumorerkrankungen, u.a.) sollte klar sein, dass Krankheitsbilder in verschiedensten Ausprägungen gegeben sein können und dass ein Nachteilausgleich nur individuell und einvernehmlich geregelt werden kann. Anders als im Falle von Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen im Bereich der Sinneswahrnehmungen sind chronische Erkrankungen für den Außenstehenden zunächst oft nicht sichtbar. Betroffene haben – besonders wenn sie noch nicht lange an der Universität sind - sicher oft Hemmungen, von ihren Krankheiten und deren Folgen für das Studium zu sprechen. Es empfiehlt sich daher möglichst frühzeitig und möglichst offen auf die Gruppe der kranken und behinderten Studierenden zuzugehen, nach Problemen, Schwierigkeiten, Einschränkungen im Studium direkt zu fragen und Hilfen anzubieten.

Hilfen für Studierende mit Legasthenie/Dyskalkulie

  • Zeitverlängerung der regulären Arbeitszeit
  • Die Lese-/ Rechen-/ Rechtschreibleistung wird bei der Benotung nicht berücksichtigt
  • Bei schriftlichen Prüfungen kann die Nutzung eines Computers mit Rechtschreibhilfe zugelassen werden. Ebenfalls möglich ist die Umwandlung einer Klausur in eine mündliche Prüfung.

Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich im Falle von Legasthenie/ Dyskalkulie ist eine äztliche Bescheinigung (im Zweifelsfall kann die Universität auch ein amtsärztliches Attest fordern), die auch die Form des Nachteilsausgleichs vorgeben sollte.

Die fachlichen Anforderungen bei den Prüfungsleistungen sollen dabei keineswegs verringert sein.

 
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