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Umsatzsteueridentifikationsnummer

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist nicht mit der Steuernummer, die das Finanzamt an den Steuerpflichtigen vergibt, zu verwechseln.

Es handelt sich um eine Nummer, die gewissen Vorgaben entspricht (Länderkennung und Ziffern) und die in Deutschland vom Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - auf Antrag vergeben wird. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union hat eine eigene Struktur seiner USt-IdNr., wie aus der Liste der Nummern aller Mitgliedstaaten zu ersehen ist. Der Blick auf diese Liste eröffnet nun die Möglichkeit, auch eine fremde USt-IdNr. zweifelsfrei als solche identifizieren zu können.

Mit der USt-IdNr. wird faktisch der Unternehmerstatus auf steuerlichen Ebene indiziell bestätigt, d.h. nur ein Unternehmer im steuerlichen Sinne kann eine solche Nummer bekommen. Obwohl Hochschulen als juristische Personen des öffentlichen Rechts nur in Teilbereichen (BgA) Unternehmer ist, nehmen sie am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teil und haben deshalb auch (u.a. aus EU-wettbewerbsrechtlicher Motivation) eigene USt-IdNrn. bekommen. Privatpersonen hingegen haben keine USt-IdNr..

Die USt-IdNr. der Universität lautet: DE 154 854 171

Nachgefragt: Was genau bewirkt die USt-IdNr.?

Der USt-IdNr. kommt zentrale Bedeutung bei der Abwicklung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zu. An Stelle der abgeschafften Grenzkontrollen ist dieses umfassende Kontrollsystem getreten, um jeden Unternehmer innerhalb der EU eindeutig identifizieren zu können. Für den Lieferanten ist die USt-IdNr. eines Kunden aus einem anderen Mitgliedstaat ein Indiz dafür, dass dieser den Umsatz dort der Erwerbs-besteuerung zu unterwerfen hat. Aus diesem Grund handelt es sich um eine Voraussetzung dafür, dass er seine Lieferung grundsätzlich steuerfrei versenden kann (Ausnahmen möglich!).

Deshalb sind sind auf ordnungsgemäßen Rechnungen über innergemeinschaftliche Warenlieferungen sowohl die Nummer des Lieferanten als auch die des Erwerbers anzugeben. Die Hochschule betrifft dies insbesondere im Bereich der Innergemeinschaftlichen Erwerbe über die UB.

Es ist daher besonders wichtig, dass bei Bestellungen im innergemeinschaftlichen Ausland (im Gegensatz zu: Drittland) auf der Bestellung auch die USt-IdNr. der Hochschule vermerkt sein muss. Auf den standardisierten hochschulinternen Bestellformularen ist deshalb die USt-IdNr. der Uni Siegen bereits fester Bestandteil.

Bei sonstigen Bestellungen, insbesondere formlosen Bestellungen über das Internet ist daher stets darauf zu achten, ebenfalls immer die USt-IdNr. der Hochschule anzugeben.

Folge der Nichtangabe der USt-IdNr. ist neben dem nicht vorschriftskonformen Verhalten, dass die an die Hochschule gerichtete Sendung nicht netto fakturiert ist, sondern den Umsatzsteueranteil des Liefererstaates enthält.

Die USt-IdNr. eines innergemeinschaftlichen Geschäftspartners kann im Internet auf den Seiten der EU auf Gültigkeit abgefragt und im Zweifelsfalle beim Bundesamt für Finanzen zur genauen Prüfung vorgelegt werden.

 
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