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Beschaffungen aus EU -ländern

kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer, aber Erwerbsbesteuerung; Verfahrensweise/Handhabung

Bei jeder Art von Lieferung (Lieferungen im steuerrechtlichen Sinne sind immer materielle Dinge!) aus einem EU-Mitgliedstaat ist bereits seit 1993 die Rechnung grundsätzlich ohne jegliche Umsatzsteuer, also rein netto, zu stellen (es gibt Ausnahmen). Dies ist nicht immer auf den ersten Blick eindeutig zu erkennen, muss aber geprüft werden. Für die Besteuerung des Erwerbs ist nämlich grundsätzlich der Empfänger im Empfängerland zuständig. Die Höhe der Steuer entspricht exakt der hier im Inland üblichen Umsatz- / Mehrwertsteuer und muss von der Hochschule an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Dieses Verfahren wird als Innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet. Da es einige Sonderfälle, insbesondere bei gegenüber der Hochschule erbrachten sonstigen Leistungen gibt, sollten sämtliche EU-Rechnungen zur Prüfung an Herrn Dellwig gegeben werden.

Nach der Überprüfung auf vorschriftsmäßige Ausgestaltung der Rechnung (u.a.: Vorhandensein der USt Id-Nr. des Rechnungsstellers sowie der der Hochschule) sollte zur weiteren buchungstechnischen Verfahrensweise dem folgenden Ablaufmuster entsprechend vorgegangen werden. Dabei ist die Verfahrensweise für Dez. 1.2 und 1.3 identisch.

  1. Nach Prüfung der EU-Rechnung durch Herrn Dellwig diese und auch die Auszahlungsanordnung des Netto-Rechnungsbetrages 4 x kopieren.
  2. Die Kopien der EU-Rechnung mit dem errechneten und handschriftlich vermerkten Steuerbetrag rechnerisch richtig zeichnen.
  3. Eine Auszahlung (Verrechnung!) i.H. des errechneten Steuerbetrages bei der Kostenstelle fertigen, aus dem auch die eigentliche Rechnung gezahlt worden ist. In den Verwendungszweck bitte eintragen:
    “zur Verrechnung mit Kap. 91000 / Tit. 02362” bei geraden Monaten (immer gemeint: Buchungsmonat!) oder 
    “zur Verrechnung mit Kap. 91000 / Tit. 02361” bei ungeraden Monaten.
  4. Die Unterlagen an Frau Pfeifer zur Gegenbuchung geben
  5. Vermerke o.ä. zur Auszahlungskopie / Ablage nehmen (nicht mit nach Köln!)

Fragen bitte gerne an Tel. 4806 (Dellwig)

 
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